Leserfrage: Krankenkassenbeiträge auf Veräußerungsgewinne bei Edelmetallen?
Ich habe das mal mit meinem Wissensstand beantwortet, dass auch für Selbständige die gesetzlich Krankenversichert sind, nur Abgaben/Steuern auf "Edelmetallgewinne" zu entrichten sind, wenn die Haltedauer von 1 Jahr unterschritten wird.
Sprich, wurde Gold und Silber vor mehr als 1 Jahr erworben und jetzt zu Geld gemacht, sind diese "Einnahmen/Gewinne" weder dem Finanzamt zu melden, noch das weiterführend die Krankenkasse Beiträge auf die Gewinne erheben kann.
Ist man innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist, unterliegen die Gewinne der Einkommensteuer (Anlage SO) ...dann meldet sich auch die Krankenkasse!
Freigrenze: Es gibt eine Freigrenze von 1.000 € für alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Jahr; wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Wenn jemand andere Erkenntnisse hat, bitte sofort das Veto einlegen und für Berichtigung sorgen!
Grüsse Zorro
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