Hallo Durran
Und mit dem ganzen linksgrünen Klimageschwafel haben wir uns den Ast abgesägt, auf dem wir gesessen haben.
Wir wissen aus den Recherchen des ehemaligen EWFs, dass die Entwicklung debitistischer Systeme nicht als Aktivum handelnder Politiker zu beschreiben, sondern als Ergebnis der Passiva unumstößliche debitistischer Gesetzmäßigkeiten und deren Sog-Kraft zu begreifen ist.
Deutschland ist in seinen debitistischen Entfaltungsstufen, die mit den Reformen Stein-Hardenberg in Preußen begannen, viele Jahrzehnte weiter als China und Russland. Heribert Dieter schreibt: Das Regime in Peking kann dem Schrumpfen der Bevölkerung nur noch zusehen, ein Dagegenhalten gibt es nicht mehr [1]
Paul C. Martins Antwort in
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/search.php?search=Infrastruktur&ao=and&... Re: Gammel-Republik und Rundum-Verfall des sog. Staatsvermögens verfasst von dottore, 05.06.2006, 14:24
auf Hasso's Faden
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=356036 Staatl. Vermögensverlust durch vergammelnde Infrastruktur verfasst von Hasso, 05.06.2006, 11:51
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→ Hi Hasso,
die Beobachtungen sind zutreffend. Das Problem resultiert, wie @Elli schon angemerkt hat, aus der Tatsache, dass der Staat nicht bilanziert. Er aber dennoch Investitionen (z.B. Infrastruktur, inzwischen wurde der Begriff Investitionen stark erweitert und vermanscht, etwa um Forschungssubventionen u.ä., um den Art. 115 GG wenigstens noch in Ansätzen Genüge zu leisten) wie ein normales Unternehmen auch vornehmen darf.
Zunächst der
Artikel 115
[Kreditaufnahme, Grenzen]
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.
Nimmt ein Unternehmen Kredite auf, ergeben sich für dieses
1. Es muss über die Erlösseite (beim Staat die Steuereinnahmen) die Zinsen (und eventuelle Tilgungen) auf den aufgenommenen Kredit hereinholen. Und:
2. Es muss auf demselben Weg die Abschreibungen verdienen (Staat als Investor dito, sonst wird die immer gleiche/selbe Infrastruktur immer wieder aufs Neue als zusätzliche Investition geführt, wiewohl es sich nur um die Renovierung der alten handelt).
Beides zusammen erfolgt in der Staatsrechnung nicht, d.h. es wird nur eine der beiden Kostenseiten berücksichtigt (oder eine Mixtur, jedenfalls nicht die volle Kostenbelastung berücksichtigt, die ein Unternehmen berücksichtigen muß, da es sonst, wie unschwer zu sehen, mit nicht abgeschriebenen oder zinslich nicht bedienten Investitionen in absehbarer Zeit untergeht; in der Regel mit einem Sachvermögen, das veraltet ist, den Ansprüchen des Marktes nicht mehr entspricht oder sich letztlich so auflöst, wie sich die staatliche Infrastruktur vor unseren Augen auflöst; z.B. sind ca. 80 bis 90 % dieser Infrastruktur, speziell Straßen, öffentliche Gebäude, wie Schulen, und die Kanalisation ganz und gar marode und bedürften dringlich der Erneuerung).
Der Staat verliert also in der Tat Vermögen, worauf die Bundesbank in einem ihrer Monatsberichte deutlich hingewiesen hat. Auf Seite 31 des folgenden Links ist der Vermögensverfall deutlich dargestellt.
… Vierteljahrhundert bei gut 70 % des BIP gelegen hatte, inzwischen bei deutlich unter Null, und zwar bei ca. 15 % des BIP.
Rechnen wir das BIP mit ca. 2.200 Mrd. Euro, so fehlen also bereits jetzt ca. 330 Mrd. Euro, d.h. dort sehen wir - genau wie vermutet - den Vermögensverlust, der letztlich wie eine zusätzliche Verschuldung wirkt; in einer Privatbilanz wäre das ein Loch in der Aktivseite (Verlust = aktiv verbucht), womit eine bilanzielle Unterdeckung deutlich wäre, da Passiva > Aktiva. (Von sonstigen Passiva des Staates sei hier abgesehen; der Staat befindet sich längst im Zustand der Insolvenz, die durch die Tatsache, dass er sich nach wie vor liquide halten kann, übertüncht wird. Das Beispiel des Staatstaates Hamburg sei hinzugefügt; lt. dessen Haushaltsrechnung sehen wir 19 Mrd. Verschuldung in der Finanzrechnung, der aktiv ein Staatsvermögen von 9 Mrd. gegenübersteht).
Bundesbank Monatsbericht 2005
Die Bundesbank geht in diesem Beitrag auf die sog. Goldene Regel ein (S. 26). Sie besagt, dass Staatsverschuldung dann hingenommen werden kann, wenn dies mit einer Erhöhung des Vermögens einhergeht und sich damit die staatliche Netto-Vermögensposition nicht verschlechtert.
Dass davon keinerlei Rede sein kann, ergibt sich aus dem Beitrag, wie erwähnt, von selbst.
Die Grafik auf Seite 30 erhellt den Sachverhalt zusätzlich. Die Brutto-Investitionen haben - gemessen in BIP-% - ebenfalls laufend abgenommen, was logischerweise dazu führen musste, dass auch die Netto-Investitionen negativ geworden sind.
Der laufende jährliche Vermögensverlust ist mit ca. 50 Mrd. Euro/Jahr zu niedrig angenommen (sorry). Nehmen wir - gerundet - den Zeitraum der letzten 10 Jahre dürfte der Netto-Vermögensverlust nicht nur doppelt so hoch gewesen sein. Schlimmer: Er beschleunigt sich! Zum einen sind Infrastruktur-Investitionen umso teurer, je länger sie vertagt werden (beschleunigter Verfall in der Endphase plus höhere Kosten für das betreffende Investment).
Kurzum: Was unter dem Generalbegriff Staatsbankrott zu verstehen ist, hat ganz genau auch jenen zumeist übersehenen Aspekt, auf den Du als Ingenieur (und demnach sachlich-nüchterner Zeitgenosse, der aufmerksam auch die Realien beobachtet) gestoßen bist. Der sog. öffentliche Sektor der BRD wird sich nicht anders entwickeln als jener der ehem. DDR, wenn auch vermutlich etwas langsamer.
Vielen Dank dafür, das Thema (im Forum früher schon ausführlich diskutiert) wieder in Erinnerung gerufen zu haben + schönen Rest-Pfingst-Gruß!
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Gruß - Ostfriese
PS
[1] https://www.nzz.ch/meinung/krise-der-demographie-die-einsamkeit-der-chinesen-in-den-kom...
[2] https://www.bundesbank.de/resource/blob/692340/a4462ee2a34ef0418490f51dabd50dd4/mL/2005... Bundesbank Monatsbericht 2005
S.30: Diese Vorschriften orientieren sich grundsätzlich an der „Goldenen Regel“, gemäß der ein staatliches Defizit beziehungsweise der Aufbau von Staatsverschuldung dann hingenommen werden kann, wenn dies mit einer Erhöhung des Vermögens einhergeht und sich damit die staatliche Netto-Vermögensposition nicht verschlechtert.
Mir ist es leider nicht gelungen, die dortige Graphik zu verlinken