Die interessanteste Antwort von allen, danke.

Centao, Donnerstag, 20.11.2025, 15:20 (vor 15 Tagen) @ Geminus1487 Views

Hallo @Geminus,

der Unterschied zwischen Ankündigung und Tun, auch im Vertragsvorfeld und der Auslegung - den gibt es schon. Ausser in Deutschland, da gibt es schon Gedankenverbrechen..<img src=" />.

Zunächst ging es ja nur um die (einseitige) Sicht der Russen zur Vertragstreue bei D-Marker.
Mit Deinem Einwand - Dann hätten wir eventuell verifizierbare Vertragsbrüche auf allen Seiten.
Früher hatten wir einige gute Juristen hier dabei, denke auch an Azur.
Jedenfalls die ukrainische und prowestliche Seite muss genauso gründlich gecheckt werden.

Gruß,
CenTao


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