Es gilt immer noch Paragraph 108 GEG 2024 mit bis zu 50T EUR Bußgeld
Die erste Schnittstelle befindet sich beim Notar. Der aktuelle Energieausweis ist Bestandteil eines Kaufvertrages.
Die zweite Schnittstelle liegt beim Netzbetreiber. Sobald man eine Anfrage stellt, das kann eine Leitungsauskunft, die Änderung des Netzanschlusses oder Änderung der Leistungsabnahme sein, bei der erkennbar ist, dass es sich um eine Sanierungsmaßnahme handelt, bekommt der Eigentümer vom Netzbetreiber einen Fragebogen mit Angaben zum Bauleiter, Energieberater und den bauausführenden Handwerksbetrieben. Bei Bestandsgebäuden aus den 30er oder 80ern usw. bedeutet das i.d.R. den Einbau einer Wärmepumpe mit all seinen Folgen für die Gebäudehülle. Die Fachhandwerker sind dem Netzbetreiber mittels einer Konformitätserklärung zur Einhaltung der aktuellen Normung verpflichtet.
Zu @DT Problem. Egal ob Landkreis oder Sozialamt, die werden immer bevorzugt einzelne Wohnungen heraussuchen und nicht ein ganzes Haus. Ein Haus liegt zu nah am Status eines Heimes und den damit verbundenen Brandschutzmaßnahmen. Die Kündigungsfrist für Mietverträge beträgt sowieso 3 Monate. Was bleiben wird, und das spätestens nach einem Jahr, ist der Schwarzschimmel.
Gruß
Dionysos
https://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_100272536/heizungsgesetz-geg-2024-drohen-b...
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Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.