Jein, eigentlich ist es Verleumdung...

Andudu, Montag, 15.09.2025, 14:07 (vor 82 Tagen) @ Dragonfly1463 Views
bearbeitet von Andudu, Montag, 15.09.2025, 14:12

1. Das ist Meinungsfreiheit. Fakt!

"Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, ..." Winston Churchill

...wenn Fakten bewusst falsch widergegeben werden, besonders dann, wenn offizielle mediale Stellen (denen man eine Recherche zumuten kann) das tun. Und Verleumdung und üble Nachrede sind m.W. strafbar (ob auch bei Toten, weiß ich nicht). Bestraft wird er ja sowieso nicht, nur aus dem Land geworfen, in dem er Gast war.

Vermutlich ist Theveßen unvorsichtig geworden, normalerweise zitieren die Medienfuzzies sicherheitshalber nur andere Leute, die "zufällig" ihrer Meinung sind ("xy hat behauptet, dass..." oder noch besser "es wurde in den sozialen Medien auch behauptet, dass..."), reicht für 99% der Mainstreamschafe, um es als Wahrheit zu akzeptieren, obwohl das beliebiger Unsinn sein kann. Juristisch gesehen ist es dann nur noch eine Suggestion oder halt ein Zitat und damit nicht mehr strafbar.

Ansonsten gebe ich dir Recht, es könnte zu einem Backslash kommen, einem Rachefeldzug, ich empfände das nicht als Verbesserung.


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