Ulrich Vosgerau antwortet ausführlich bei X!
LS,
Weil so viele mich gefragt haben (und immer noch fragen), ob man nicht in Ludwigshafen Joachim Paul doch zum OB wählen könne, indem man seinen Namen einfach eigeninitiativ auf den Stimmzettel schreibe – in Bayern habe es schließlich so einen Fall gegeben, und so sei dort jemand Bürgermeister geworden, der gar nicht kandidiert habe und nicht auf dem Stimmzettel stand!
Also: bei der OB-Wahl in Ludwigshafen würde ein Stimmzettel ungültig, wenn man irgend etwas eigenes, also z.B. einen Namen, draufschreibt. (Als politischen Protest kann man das natürlich trotzdem machen, und wenn es richtig viele machen würden, wäre es auch aufsehenerregend – aber man muß eben vorher wissen, daß der Stimmzettel dann ungültig wird).
In Bayern gibt es eine landesrechtliche Besonderheit: Gibt es bei einer Bürgermeisterwahl keinen oder nur einen einzigen Kandidaten, so beschränkt sich das Wahlrecht der Bürger gemäß Artikel 40 Absatz 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Bayern nicht auf die Kandidaten, die auf dem Wahlzettel stehen. (Gibt es gar keinen Kandidaten, so kann ja auch keiner auf dem Wahlzettel stehen).
Man merkt also schon: selbst, wenn das bayerische Wahlrecht in Ludwigshafen gelten würde, wäre die Regelung nicht einschlägig, denn es gibt ja auch ohne Joachim Paul noch mehrere Kandidaten).
Auch in Bayern würde übrigens der Name dann nicht »einfach so« auf den Wahlzettel geschrieben, sondern für die »freie Wahl« bei Kandidatenmangel ist dann ein "amtliches" Feld auf dem Wahlzettel vorgesehen. Wie der Wahlzettel dann aussieht, folgt aus der Anlage 7 zur Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahl in Bayern:
Quelle X: https://x.com/UlrichVosgerau/status/1961078402988872178
LG Reffke
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Erich Kästner "Große Zeiten"