So, wie nach dem 2. WK?

D-Marker, Dienstag, 12.11.2024, 19:44 (vor 7 Tagen) @ Der gestiefelte Kater1230 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 12.11.2024, 20:05

Wird juristisch schwierig.
Nach der Wiedervereinigung haben die Verurteilungen auf DDR-Recht beruht, d.h., es wurde durch die BRD-Justiz DDR-Recht angewandt.

Nach 2. WK wurden durch die Alliierten alle Nazi-Gesetze außer Kraft gesetzt, dass schuf mehr Klarheit und Neuanfang.

Nix gegen Wiederholung, wenn die AfD alle Gesetze der EU und der BRD der letzten 20 Jahre außer Kraft setzt und einen wirklichen Neuanfang macht.

Statt die in Jahrzehnten gewachsene Bürokratie mit weiteren Gesetzen (inzwischen 4 Bürokratieentlastungsgesetze) zu steigern.


LG
D-Marker (ungeimpft)

P.S. Hatte schon vor Jahren den Vorschlag gemacht:
Ich würde ein Gesetz verabschieden, dass Jeder, der ein neues Gesetz macht, 2 Gesetze abschafft.
Und mit gutem Beispiel vorangehen und das Dosenpfandgesetz und Ladenschlussgesetz ersatzlos streichen.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=610643

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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