"1.000 EURubel Starthilfe"
Sollte der Auszuweisende innerhalb von 3-Monate nicht selbstständig für seinen Lebensunterhalt sorgen können, hat er Anspruch auf weitere 2000 €
Der Anwalt rechnet nach Streitfall (wird schon eine ordentliche Summe sein) ab und da der "Auszuweisende" nicht über die Mittel verfügt, zahlt das auch der Steuerzahler (Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe).
Ps: Man müsste den Vertrag kennen, was wirklich darin vereinbart wurde
PPs: Manchmal vermisse ich die schwarze null im Rollstuhl
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