"1.000 EURubel Starthilfe"

Mirko2, 404, Samstag, 31.08.2024, 21:26 (vor 13 Tagen) @ Das_Orakel_aus_Oberlahnstein1309 Views
bearbeitet von Mirko2, Samstag, 31.08.2024, 21:32

Sollte der Auszuweisende innerhalb von 3-Monate nicht selbstständig für seinen Lebensunterhalt sorgen können, hat er Anspruch auf weitere 2000 €

Der Anwalt rechnet nach Streitfall (wird schon eine ordentliche Summe sein) ab und da der "Auszuweisende" nicht über die Mittel verfügt, zahlt das auch der Steuerzahler (Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe).

Ps: Man müsste den Vertrag kennen, was wirklich darin vereinbart wurde :-P

PPs: Manchmal vermisse ich die schwarze null im Rollstuhl [[sauer]]

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