Eine Sezession oder der Austritt eines Bundeslandes aus der BRD wäre also nicht nur verfassungswidrig!

Mirko2, 404, Mittwoch, 21.08.2024, 13:05 (vor 29 Tagen) @ Brutus3086 Views

Der sogenannte "Ewigkeitsartikel" (Artikel 79 Absatz 3 GG) stellt klar, dass die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie die Grundsätze der Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes unveränderbar sind. Artikel 20 Absatz 1 GG definiert Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat. Damit sind das föderale System und die Zugehörigkeit der Länder zur Bundesrepublik Deutschland unantastbar.

Was man jetzt tun wird (sofern es eine Mehrheit gibt), den ÖRR den Stecker ziehen und damit das Sprachrohr der Regierung lahmlegen.

Ein Insider berichtet, die massive Hetze gegen die AfD habe noch einen ganz anderen Grund. Der in der Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Systems begründet liegt: Es beruht auf Einstimmigkeit der Bundesländer. Wenn die AfD auch nur in einem Bundesland eine Regierungsbeteiligung bekommt, könnte sie damit das ganze öffentlich-rechtliche Pfründesystem zum Platzen bringen.

Weiter bei: https://reitschuster.de/post/die-panik-der-gez-apparatschik-vor-den-wahlen-im-osten/

Es herrscht Krieg, ohne dass es an jeder Ecke knallt!

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