Die Dame im Video sagt doch, ...
... dass es auch später noch eine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben, obwohl die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Sie verweist dazu auf ihre Webseite. Dort soll es eine Mustervorlage geben.
Schau doch (dort) bitte mal nach.
Und falls, wie dort erwähnt, eine Ungleichbehandlung vorliegt, müssten doch sämtliche Bescheide sowieso ungültig sein (oder irre ich)!?
Das wird jedenfalls noch spannend!
Gruß