auch ich: Einspruch
Hallo ebbes,
gegen den Grundsteuermeßbetrag sowie Grundsteuerwert hatte ich damals auch fristgerecht Einspruch eingelegt mit der Begründung: deutlich niedrigeren gemeinen Wertes.
Bislang habe ich noch keine Einspruchsentscheidung bekommen.
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.