Unabhängig davon, ob V-Leute etwas von sich geben oder tun, was der Partei, in der sie platziert sind, schädlich ist: Mit welchem Recht darf der Verf.schutz überhaupt welche einsetzen?
Müsste er nicht erstmal einen richterlichen Auftrag haben?
Und werden auch die Altparteien bespitzelt? z.B. die CDU wegen ihrer Kriegstreiberei? nach meinem Wissen ist Vorbereitung eines Angriffskriegs im Grundgesetz verboten - wegen Ukraine insb. Taurus müsste doch auch die CDU bespitzelt werden. Nur als Beispiel.
Bernd Borchert