Unabhängig davon, ob V-Leute etwas von sich geben oder tun, was der Partei, in der sie platziert sind, schädlich ist: Mit welchem Recht darf der Verf.schutz überhaupt welche einsetzen?

BerndBorchert, Freitag, 15.03.2024, 10:23 (vor 252 Tagen) @ BerndBorchert3097 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Freitag, 15.03.2024, 10:28

Müsste er nicht erstmal einen richterlichen Auftrag haben?

Und werden auch die Altparteien bespitzelt? z.B. die CDU wegen ihrer Kriegstreiberei? nach meinem Wissen ist Vorbereitung eines Angriffskriegs im Grundgesetz verboten - wegen Ukraine insb. Taurus müsste doch auch die CDU bespitzelt werden. Nur als Beispiel.

Bernd Borchert


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