Der Danisch weiß ja auch nicht, dass die meisten seiner Leser Ausländer sind
…..da gelten die ersten 20 Paragraphen vom GG nämlich nicht, da es reine Abwehrrechte gegen den Staat sind.
Gilt übrigens auch für die Leser und Schreiber Gelbes Forum.
Bestimmte Artikel des GG gelten nur für Deutsche (z.B. 8, 9, 11...).
Oder hat hier jemand schon den Gelben Schein beantragt?
Staatsangehörigkeitsausweis nach StAG oder RuStaG nach Art. 116 GG?
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
LG
D-Marker
Na ja, ich gucke jetzt ZDF, Mainz wie es singt und lacht.
Mal sehen, was der Narr Andreas Schmitt wieder für Hetztiraden gegen die AfD startet.