Die Ausnahmen von den Einschränkungen

Ankawor, Freitag, 19.01.2024, 15:49 (vor 417 Tagen) @ Dieter2663 Views


Auch für Kaminöfen, die zum Backen genutzt werden, gelten m.W. die Feinstaubvorschriften nicht.

drei wesentliche Ausnahmen von der Verordnung: zunächst Kaminöfen zur Beheizung einer Wohnung, wenn keine andere Heizung vorhanden ist. Außerdem Badeöfen, Herde und Backöfen, die für nichtgewerbliche Zwecke genutzt werden. Ausgenommen seien schließlich auch weiterhin historische Feuerstätten (nachweislich vor 1950 errichtet).

Im übrigen: In Portugal kann man sich über die dt. Regelungen nur wundern. Hier heizt jeder wie er will und welche Heizmittel gerade zur Verfügung stehen. Am beliebtesten im Altbau, recht feuchtes Holz (Steineiche, Korkeiche, Olivenholz, Eucalyptus) im Kaminofen/im offenem Kamin oder elektrisch per Klimaanlage.

Mir wurde auch schon erzählt, dass manche gar nicht heizen, sondern sich in Decken hüllen, oder vielleicht war das in den alten Tagen ...
Ob der Ventura der port. Milei wird?

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Ein fiktives buntes Land am Abgrund:
Wer kann, geht
Wer nicht kann, bleibt
Wer nichts kann, kommt


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