Eigentlich ist bereits alles im Grundgesetz geregelt
Eigentlich ist die gesamte Asylproblematik im GG Art. 16a eindeutig und unmissverständlich geregelt.
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/...
Ich frage mich schon seit Jahren, warum dieser Artikel immer "übersehen" wird?
--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."
William Keith Chesterton