Nein, nein und nochmals nein!!
Die Bundesregierung behaupte mittels Sprachrohr der Presse:
Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig*.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/asyl-gefluechtete-antrag-eu-staat-deuts...
Nein, ist es nicht! Es ist das Land zuständig, wo der Antrag auf Asyl gestellt wurde und das sind nun mal die Zielländer (EU) Deutschland, Österreich.
Merke: Eine Registrierung wegen illegalem Aufenthalt und Grenzübertritt ist keine Antragstellung auf Asyl! Der Asylantrag ist separat zustellen und wird meistens im Zielland gestellt.
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