Nein, nein und nochmals nein!!

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 08.11.2023, 17:48 (vor 418 Tagen) @ Mirko22855 Views
bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 08.11.2023, 17:52

Die Bundesregierung behaupte mittels Sprachrohr der Presse:

Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig*.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/asyl-gefluechtete-antrag-eu-staat-deuts...

Nein, ist es nicht! Es ist das Land zuständig, wo der Antrag auf Asyl gestellt wurde und das sind nun mal die Zielländer (EU) Deutschland, Österreich.

Merke: Eine Registrierung wegen illegalem Aufenthalt und Grenzübertritt ist keine Antragstellung auf Asyl! Der Asylantrag ist separat zustellen und wird meistens im Zielland gestellt.

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