(Asyl-Gipfel im Kanzleramt) Den Deutschen kann man viel erzählen, die Mehrheit klaubt das auch noch ...

Mirko2, 404, Dienstag, 07.11.2023, 06:01 (vor 346 Tagen)4497 Views
bearbeitet von Mirko2, Dienstag, 07.11.2023, 06:18

Bild schreibt:

Stundenlang hatten sie auf dem Asyl-Gipfel im Kanzleramt gerungen. In der Nacht wurde klar: Es gibt Ergebnisse.

Das könnte bedeuten, dass Geflüchtete ihren Asylantrag für Deutschland noch auf dem Weg nach Europa („Transitstaaten“) stellen müssen ODER dass Deutschland Flüchtlinge in ein Land außerhalb Europas („Drittstaaten“) zurückschickt, wo sie ihre Asylverfahren durchlaufen.

Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/laender-lassen-den-kanzler-warten-rie...


Wie läuft das Asylverfahren in der Tschechischen Republik ab:

Wenn die Polizei Migranten in der Tschechischen Republik während der illegalen Einreise/Durchreise aufgreifen und festnimmt, kann die Polizei sie daher nicht in ihr Heimatland abschieben. Im Einzelfall wird individuell vorgegangen.
Eine davon ist, dass der festgenommene Flüchtling in der Tschechischen Republik Asyl beantragt. Von dieser Möglichkeit machen sie jedoch kaum Gebrauch, da sie von der tschechischen Grenze Richtung Westen weiterreisen und das Asylverfahren in der Tschechischen Republik es ihnen unmöglich machen würde, anderswo Asyl zu erhalten, deshalb stellen zu 99 % keinen Antrag und müssen diesen auch nicht. Daher ist das mit dort "wo-zu-erst" etwas für den Anus, was gerne verbreitet wird. Es "muss" kein Antrag auf Asyl gestellt werden, wo diese zuerst die EU betreten haben.


Die zweite Möglichkeit besteht darin, solche Menschen in das Land zurückzuführen, aus dem sie gekommen sind. Es muss jedoch unbedingt nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich aus diesem Land (am häufigsten aus der Slowakei), in die Tschechische Republik eingereist sind. Kann dies nicht nachgewiesen werden, müssen illegale Einwanderer (werden nach der Identitätsfeststellung wieder freigelassen) die Tschechische Republik innerhalb der von der Polizei festgelegten Frist (10-Tage) verlassen.

Die Tschechische Republik betreibt auch mehrere Einrichtungen für Ausländer. Aber nur Asylbewerber können darin bleiben. Die Verwaltung für Flüchtlingseinrichtungen betreibt Wohnheime beispielsweise in Zastávka u Brno oder Běla pod Bezdězem. Wenn Antragsteller Asyl erhalten, werden sie in Integrationsasylzentren verlegt, von denen es in der Tschechischen Republik vier (4) gibt. Eine davon befindet sich in Ústí nad Labem - Předlice in der Nähe zu Deutschland.

Daher ist der Krisengipfel im Bundeskanzleramt "Asylverfahren künftig außerhalb Europas" ist nichts weiter, als die sogenannte Beruhigungspille. Die Bundesregierung weiß einfach nicht weiter und bildet ein Stuhlkreis nach dem anderen. Es wird sich nichts ändern, denn auch bei Asyl verdienen einige wenige sehr viel Geld! Das Übel sitzt in der EU unter der Vorherrschaft Deutschlands, meinen viele Beamte in der Tschechische-Republik.

Grüße ins Forum M2

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