Eine haarige Argumentation............. das Grundgesetz
Servus ebbes
Anfang der neunziger Jahre hatte die Bundeswehr an Militäraktionen der NATO gegen das damalige Jugoslawien und an einem Einsatz der Vereinten Nationen in Somalia teilgenommen. Zwei Fraktionen des Bundestages beantragten darauf hin beim Bundesverfassungsgericht festzustellen, dass die Bundesregierung durch die Mitwirkung an diesen Aktionen gegen das Grundgesetz verstoßen habe. In seinem Urteil vom 12. Juli 1994 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des Art. 24 Abs. 2 GG als ausdrückliche Ermächtigung für Streitkräfteeinsätze im Ausland. Art. 24 Abs. 2 GG bestimmt, dass sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anschließen kann. Ein solcher Beitritt schließt – so das höchste deutsche Gericht – auch eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen ein, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattfinden. Ein Auslandseinsatz der Bundeswehr ist damit im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), der NATO und der Europäischen Union (EU) zulässig.
Handelt es sich dabei um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte, bedarf dieser laut Bundesverfassungsgericht der Zustimmung des Bundestages. Den "Parlamentsvorbehalt" leitet das Gericht zum einen aus der deutschen Verfassungstradition und zum anderen aus der umfassenden parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte ab. In Umsetzung dieses Urteils wurde im Jahr 2005 das Externer Link:Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossen. Dieses regelt das Verfahren vom Antrag der Bundesregierung über seine Behandlung im Bundestag bis hin zur Möglichkeit einer nachträglichen Zustimmung in akuten Gefahrensituationen. Das alles entspricht inzwischen parlamentarischer Routine. Bei Bedarf trifft der Bundestag seine Entscheidungen auch sehr kurzfristig. Diskussionen gibt es indes mitunter über die Frage, ob eine Verwendung der Bundeswehr im Ausland einen "bewaffneten Einsatz" darstellt oder als humanitäre Hilfeleistung keiner Billigung durch den Bundestag bedarf.
Entnommen aus: https://www.bpb.de/themen/militaer/deutsche-verteidigungspolitik/199281/rechtliche-grun...
M.f.G.
Rotti
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Ich esse und trinke, also bin ich.