Offizieller Angebotspreis ist nicht erzielter realer Preis

Manuel H., Samstag, 16.09.2023, 19:30 (vor 314 Tagen) @ Otto Lidenbrock1693 Views

Das Preisniveau auf den Portalen kann mittlerweile täuschen. Die dort angebotenen Wohnungen sind die, die eh unrealistische Preise haben (deswegen sind sie noch auf den Portalen zu finden), gekauft wird zu ganz anderen (niedrigeren) Preisen.

Dazu kommt:

Als ich ca 2015 Eigentumswohnungen aus Zwangsversteigerungen kaufte, waren es hauptsächlich Nicht-Deutsche, die damals zu jedem Preis kauften.

Denn eine Überprüfung, ob es sich um Schwarzgeld handelt, wird nur bei Bio-Deutschen gemacht, wer nicht Deutscher ist, kann hier sein Schwarzgeld unbesorgt parken, es überprüft keiner. Denn schließlich sind vor dem Gesetz alle gleich und manche gleicher.

Dazu kommt:
Wer Wohnungen zur Selbstnutzung kauft, rechnet nicht. Die zahlen dann fast jeden Preis (Erbengeneration). Wenn die Alternative ist, das ererbte Geld andernsfalls zu 1% als Festgeld anzulegen, dann werden auch Kaufpreise von 6.000 Euro plus pro qm attraktiv. Wohnungen, die sofort selber bezogen werden, haben deswegen komplett andere Preise als Wohnungen, bei denen erst der Mieter rausgeklagt werden muß bzw. bei denen noch jahrelang Milieuschutz besteht.


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