Da hab' ich noch einen: Was ist mit Anteilen des neu geänderten GEGs, die eigentlich eine Änderung des WEGs bedeuten würde, so z.B. § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer?

FredMeyer, Südrand der Heide, Freitag, 15.09.2023, 12:07 (vor 463 Tagen) @ Mirko21740 Views

Der neu hinzugefügte §71n ist ziemlich umfangreich und gehört nach meiner Ansicht mindestens thematisch ins WEG, so er doch die Interessen der Eigentümergemeinschaft und einzelner Wohnungseigentümer berührt. Darüber hinaus hat es für mich den Anschein, als wenn dieser Paragraph als Eier-legende-Wollmilchsau alles verwursten soll, was man einer solchen Eigentümergemeinschaft aufs Auge drücken will.

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Fred


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