Ein Gesetz wie dieses ...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Freitag, 15.09.2023, 11:52 (vor 463 Tagen) @ FredMeyer1891 Views
bearbeitet von Mirko2, Freitag, 15.09.2023, 11:59

Eine Nichtigkeitsklage (auch Anfechtungsklage*) wäre gegeben.

*Wenn es jedoch nachweisbare Gründe dafür gibt, dass die Voraussetzungen des GEG in der Praxis nicht erfüllt werden können oder dass das Gesetz selbst gegen höhere Rechtsnormen verstößt, könnte dies Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. In Deutschland könnten Betroffene in einem solchen Fall eine Nichtigkeitsklage (Anfechtungsklage) vor Gericht einreichen, um die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen des GEG anzufechten oder zu überprüfen.

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