Prozessflut

Manuel H., Mittwoch, 13.09.2023, 11:02 (vor 386 Tagen) @ Olivia2704 Views

Ein mit mir befreundeter Psychiater erstellt(e) die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten dazu. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber früher mußte ein approbierter Psychiater ein gründliches Gutachten schreiben und die Umwandlung gutheißen oder abraten.

Er erzählte mir, dass, sobald er auch nur irgendein Gutachten einreicht, das abrät, er sofort Post von mächtigen Rechtsanwaltskanzleien erhält, deren Absenderkopf fast die gesamte erste Seite umfasst.


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