Mögliche Verbesserung vs. an den Grundfesten rütteln

Bergamr, Montag, 31.07.2023, 20:39 (vor 946 Tagen) @ Dieter2766 Views

Hallo Dieter,

danke für den Link, eine interessante Überlegung zur Verbesserung.
Aber innerhalb des Bestehenden niemals erreichbar.

Warum wohl heißt es im Strafgesetz:
>>§ 129 Abs. 3 StGB: Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.<<
Damit wär schon mal geklärt, daß eine Änderung/Verbesserung nicht durchkommt ... ich hab jedenfalls von noch keinem 'Paten' gehört, der ohne Schußverletzung seinem Neffen Platz gemacht hat ... [[zwinker]]

Auch beachtenswert ist der Einwurf von @Plancius, wie's denn im Überleben nach der Politik weitergeht.
Es gab doch schon den Vorschlag, drei per Direktmandat zu wählen und dann einen per Los zu bestimmen - auch nicht schlecht. So begegnet man zumindest zu zwei Drittel dem Vorwurf der persönlichen Vorteilsnahme.

Aber zur Herstellung einer Geisteshaltung der Infragestellung des jetzigen Systems bedarf es wohl erst noch größerer Verwerfungen. Dazu (zu solchen verbessernden und in Folge an den Grundfesten rüttelnden Veränderungen) sind die meisten Buntesbürger noch überhaupt nicht in der geistigen Lage.

@Weiner hat ja schon ein paar Anmerkungen (mit wenig Fleisch an den Knochen) dazu gebracht, @CrisisMaven war in der Richtung auch (nebulös) unterwegs; aber es steht und fällt mit dem Erreichen einer kritischen Masse.

Und da sind wir, trotz dem näherkommenden Donnergrollen der Einschläge, noch weit entfernt.

Versteh mich nicht falsch, das Durchdenken von Möglichkeiten ist sehr, sehr wichtig; aber die Möglichkeit einer Umsetzung erachte ich bei der derzeitigen Gemengelage für verschwindend gering.

Trotzdem danke für den Link.

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...


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