Die kriminelle Vereinigung "Letzte Generation" blockiert wieder Start- und Landebahnen. Nachhilfe in Sachen StgB

XERXES, Donnerstag, 13.07.2023, 11:27 (vor 971 Tagen)4120 Views

§ 315

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird(!) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Selbst wenn man es realtiviert:

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist(!) auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Wenn man von seiten des Staates dennoch davon absieht, handelt es sich um Rechtbeugung!

§ 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird(!) mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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