Weil sich hier Viele ihre persönliche Energiewende basteln wollen, m. E. infantil - ein Hinweis: Die Folgen bitte bedenken.

Hannes, Mittwoch, 14.06.2023, 21:00 vor 992 Tagen 8290 Views

bearbeitet von Hannes, Mittwoch, 14.06.2023, 21:53

Guten Abend!
Hier, in Sachsen-Anhalt, müssen private Haushalte vergleichsweise höhere Strompreise zahlen, als beispielsweise im Süden Deutschlands. Grund: Letztere haben nicht so stark in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert.

Ein Bayer mag die Verspargelung seiner Heimat nicht. Auch nicht der Schwabe. Ferner: Der "Stromautobahnen" sind auch nicht beliebt dort, aber nötig, wenn ...

Gern wird aber durch die schwäbische Hausfrau im Osten in Öko investiert und Grün gewählt, um so den Osten wie wir das jetzt haben zu verspargeln. Und: Die "Elektrosmog"-Angst noch in Erinnerung? Ja bloß keine Hochspannungsleitung am Dorf vorbei, nicht an unserem ...

Jeder Idiot wird inzwischen wissen, dass das ganze grüne Zeugs den Osten technisch bedingt viel Geld kostet, sogar Schäuble – schrieb ich hier – sagte vor Jahren: Die Energiewende gibt es nicht zum Nulltarif. Es wurde deutlich angekündigt, aber man erinnerte sich lieber an die Kugel Eis vom Trittin.

Ich nenne das System „asozial“, wiederholt! Denn es ist kein Geheimnis, dass es den grünen Filz gibt, verharmlosend ausgedrückt. Durchaus der Mafia ähnlich m. E. - Allerdings global, nix siziliano ...

Und, in sogenannte „Grüne Energie“ zu investieren (wie sind wir blöde geworden – Strom hat keine Farbe, Energie sowieso nicht, aber egal …) ist ja als hochmoralisch allerorten üblich, über jeden Verdacht erhaben bis in die höchsten Managements der Konzerne denkt man so.

Der Staat hat den Preis vorgegeben, für diesen Strom. Das kenne ich aus der DDR (Zentraler Artikel-Katalog mit Fixpreisen ZAK), nämlich durch das sog. Merit-Order-Prinzip. Die Erzeuger von Strom aus Windenergie sollen damit den Strompreis zwischen 2020 und 2022 verneunfacht haben. Kann sein, es war nur 6,24876-fach, aber egal: Die staatlichen Eingriffe brachten uns höchste Strompreise, das ist Fakt.

Asozial, weil der grüne Filz profitiert, Umverteilung von unten nach "grünem" Investor (nein, die sind nicht wirklich grün).

Nun wollen (siehe Beiträge im Forum hier) die Habenichtse mit den von ihnen (agit-prop-mäßig stolz seit Jahren von Öko-Spinnern so genannten, siehe meine alten Beiträge hier) "Guerilla-Kraftwerken", auch und gerade im progressiven Berlin gefördert, als wirklich kleine Fische mit den großen Haien ins grüne Becken … Lächerlich. Wahrlich, ich sage Euch: Sie kriegen Euch alle ... Und leider mich auch reißen die mit.
[[nono]]

Der Osten zahlt also hohe Netzentgelte, weil die Sonne dem Osten nun eine Rechnung geschickt hat, und der Wind auch, infantil, das himmlische Kind.

Dezentral ist eben teurer, und ich schrieb hier, dass ich als Techniker das durchaus faszinierend finde und mir das auch aufgebaut habe, Batterie/Netz umschaltbar, schon Jahrzehnte. Jetzt machen die ein vordergründig idiotisches Gesetz, dass JEDE DIESER PV-ANLAGEN DEM STAAT ZU MELDEN WÄRE, Ausnahme keine, OK: Auf der Alm droben nimmer, fast wortwörtlich so in der Verordnung. Na, klingelts?
[[wut]]

OK, ich bin dafür, sich PV-Module an den Balkon zu schrauben für Jedermann. Dann aber technisch sicher und auf eigene Rechnung. Ich meine, die so erzeugten Mehrkosten draufschlagen - nicht asozial die ganz Armen das bezahlen lassen! Kosten, die da sind: Netzausbau, Digitale Speicherzähler, Software, kurz, der Mehraufwand durch Balkonkraftwerke muss ertragsmindernd sein.

Warum werden die von den Öko-Spinnern sein Jahren so genannten Guerilla-Kraftwerke gefördert? Na, ne Idee?
[[kotz]]

Hier die Netzentgelte ad hoc als Überblick:

[image]Quelle: https://www.enet.eu/aktuelles/stromnetzentgelte-im-bundeslandvergleich

An wen geht das Geld der Ossis? Geld ist nicht weg, es hat nur Wer (?) anderer, sagt man.

Unser Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann gestern dazu: „Aktuell müssen Verbraucher ausgerechnet in denjenigen Ländern höhere Netzentgelte zahlen, die sich in den vergangenen Jahren besonders stark beim Ausbau erneuerbarer Energien engagiert haben. Die Logik, dass die dadurch entstehenden Lasten der Netzentgelte von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort aufgebracht werden müssen, erschließt sich mir nicht. Ich halte sie für falsch und bemängele sie seit geraumer Zeit. Besonders ärgerlich ist es, wenn dann ausgerechnet jene Bundesländer im Süden Deutschlands, die sich in den vergangenen Jahren dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie dem Netzausbau mit Vehemenz entgegengestellt haben, zugleich von niedrigen Strompreisen profitieren. Das kann so nicht bleiben!

Oha, da wird sich der Schwabe Kretschmann aber verschrecken … Noch mehr Schreck:
"Ich persönlich habe eine Pelletheizung geordert. Die ist schon geliefert worden, aber noch nicht eingebaut." Der baden-württembergische Regierungschef spricht sich im SWR-Interview dafür aus, die legale Einwanderung zu erleichtern, um mehr Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Ausländische Berufsabschlüsse müssten leichter anerkannt werden, fordert Kretschmann." Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/radio/kretschmann-fordert-weniger-druck-fuer-haeuslebauer...

Schrecklich, was neuerdings alles so für Folgen auftauchen, von seiner "grünen" Politik. Wird er nun völlig zerschreckt seine uns beispielhaft als so vorbildlich empfohlene private Pelletheizungsanlage verscheuern müssen (in Rumänien noch Interesse?), damit er Geld hat, und entsprechend seinem persönlichen Anteil als Verursacher im Amt meinen Windpark in Sachsen-Anhalt und dessen Folgekosten querfinanzieren kann, rückwirkend selbstverständlich?

Wieso fällt mir da die olle Forderung der Linken ein, die Energieversorgung zu monopolisieren, in Staatshand zu geben?

Warum nicht gleich mit Einheitspartei, Fünfjahresplan und Energiekontingentierungen, staatlicher Plankommission und staatlichen Energetikern in den Betrieben zur Energieverbrauchs-Kontrolle?

Gern nun auch wieder eine Staatssicherheit, oder? Eine staatliche Truppe, die auf dem neuesten Stand der Technik ist und schädliche Subjekte aufspürt, beispielsweise klimaschädliche Elemente der Gesellschaft? Via Fernmelde-Sensoren bis in die letzte Hütte? Stromverbrauch, Heizverhalten … einfach alles muss der Staat nun wissen! Weil es so viele Guerilla-Kraftwerke gibt, jeder Techniker, ach was, die Wissenschaft sagt, dass das nun sein muss, Totalüberwachung, wegen der Netzstabilität. Wenn es die Wissenschaft sagt, muss es wohl sein ... Alternativlos sozusagen.

Wieso fällt mir das dabei ein?
Antwort: Weil ich es erlebt habe. Zwar nur national klein klein im RGW - aber das System, was da nun global gebastelt wird, kenne ich schon.

Macht mal nur so weiter. Aber das korrekte Melden nicht vergessen, bitte. Ohne das wird die Energiewende nicht gelingen. Wäre ja noch schöner, wenn da Jeder seine PV-Anlage einfach so, unangemeldet sich basteln dürfte, egoistisch sich außerhalb des Kollektivs begebend.

Aber unser Klima-Minister H. hat das Problem schon erkannt und wird Maßnahmen ergreifen:
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat angekündigt, dass der Bund bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag einen Vorstoß für eine Reform der Netzentgelte für Strom vorlegen will. «Ich denke, dass wir dort einen Vorschlag machen als Bundesregierung, wo wir sagen werden, das ist der Arbeitsauftrag, da wollen wir hin», sagte Habeck am Montag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow südlich von Berlin.

Quelle: https://live.vodafone.de/regional/berlinbrandenburg/strom-habeck-will-vorschlag-fuer-re...

Bitte macht nicht alles mit, wenn Ihr Euch schon nicht wehrt. "Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." Erich Kästner

H.

Danke für den Kästner

Ankawor @, Mittwoch, 14.06.2023, 21:49 vor 992 Tagen @ Hannes 4949 Views

Bitte macht nicht alles mit, wenn Ihr Euch schon nicht wehrt. "Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." Erich Kästner

Strom aus der Luftfeuchtigkeit rausziehen, die neue Hoffnung:

https://www.golem.de/news/forschung-strom-aus-luftfeuchtigkeit-erzeugen-2306-174652.html

Ist auch keine Lösung. Wenn das jeder macht, verdorren wir wahrscheinlich.

Die Versuche, Energie zu nutzen, ohne sie einem anderen abzuluchsen, werden immer mehr.

Ich habe versuchsweise auch schon mal die Energie des Universums abgezapft. Durch meinen Gartenboden strömt jede Menge Strom. Könnte ich mir 3 Mio. Plastikbecher und kilometerweise Kupferkabel leisten, wäre ich unabhängig. Hätte hätte Fahrradkette.

MFG

Ankawor

--
Zu jeder Zeit geht unter,
was träge ist und faul.
Stillschweigend schafft der Meister,
der Stümper braucht das Maul.

Bin mehr für so Sachen wie Kernfusion.

Hannes, Mittwoch, 14.06.2023, 21:58 vor 992 Tagen @ Ankawor 4796 Views

bearbeitet von Hannes, Mittwoch, 14.06.2023, 22:04

Bitte macht nicht alles mit, wenn Ihr Euch schon nicht wehrt. "Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." Erich Kästner


Strom aus der Luftfeuchtigkeit rausziehen, die neue Hoffnung:

https://www.golem.de/news/forschung-strom-aus-luftfeuchtigkeit-erzeugen-2306-174652.html

Ist auch keine Lösung. Wenn das jeder macht, verdorren wir wahrscheinlich.

Die Versuche, Energie zu nutzen, ohne sie einem anderen abzuluchsen, werden immer mehr.

Ich habe versuchsweise auch schon mal die Energie des Universums abgezapft. Durch meinen Gartenboden strömt jede Menge Strom. Könnte ich mir 3 Mio. Plastikbecher und kilometerweise Kupferkabel leisten, wäre ich unabhängig. Hätte hätte Fahrradkette.

MFG

Ankawor

Hi A.

Nehmen wir einfach mal an, Gedankenexperiment, es gäbe da plötzlich so eine unerschöpfliche Energiequelle für Jedermann. Also, wirklich unendlich, so viel wie das allerletzte Meerschwein es im allerletzten Andendorf gern hätte, damit seine Meerschweinbabies nicht frieren und die süßen Kleinen alle groß werden.

Wäre das nicht grauenvoll?

"Für das Klima" und so, meine ich!

H.

Bei Kernfusion bin ich skeptisch

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 15.06.2023, 08:48 vor 992 Tagen @ Hannes 4140 Views

Die Sonne (H-H Zyklus) hat eine Energieproduktionsdichte, die unter der eines Misthaufens liegt und ist damit weit unter dem, was wir Menschen hier veranstalten. Der Tritium-Deuterium Zyklus ist schon viel besser, liegt aber Lichtjahre von einem Fissionsreaktor entfernt.

Ich finde es auch toll, daß die ein Plasma zum brennen bringen können, frage mich allerdings, wann die ETP (Energie Total Produktion) einen positiven Ertrag zu marktfähigen Kosten liefern wird, wenn das überhaupt möglich ist. Unmengen an Ressourcen ist nicht alles, wie Solar und Wind schön demonstrieren.

Grüße

--
[image]

Afuera!

Hast recht.

Naclador @, Göttingen, Donnerstag, 15.06.2023, 09:34 vor 992 Tagen @ FOX-NEWS 3947 Views

Ich wollte protestieren, hatte aber einen Rechenfehler drin. Never mind.

Beste Grüße,
Naclador

+1 - Wieder ein echter Hannes, danke dafür, dass du deine Gedanken mit uns teilst - owt

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Mittwoch, 14.06.2023, 22:24 vor 992 Tagen @ Hannes 4215 Views

-

--
Fred

Bitte nicht soviel auf den kleinen Guerilla PVlern herumhacken

Plancius @, Mittwoch, 14.06.2023, 22:53 vor 992 Tagen @ Hannes 4987 Views

Hallo Hannes,

deine Gedanken und Analysen müssen nicht zwangsläufig im totalitären Überwachungsstaat enden, wie von dir beschrieben.

Schau nur mal rüber zu unseren holländischen Nachbarn. Dort sind Balkonkraftwerke noch populärer als bei uns. Dort braucht man nichts anzumelden, mehr noch - der Zähler darf dort sogar rückwärts laufen.

Letztens war erst unser ehemaliger Nachbar zu Besuch, seines Zeichens Elektroingenieur und vor vielen Jahren nach NL ausgewandert.

Er meint, eine Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gar nicht notwendig. Im Gegenteil, es erhöht nur den Aufwand beim Energieversorger und treibt den Strompreis nach oben. Die EVU können das Lastmanagement großflächig regeln und brauchen dazu gar nicht die Kenntnis über die kleinen Einspeiser. Wichtig sind moderne Netze, Trafostationen und Regelungen. Und genau hier gibt es in DE große Defizite.

Die weltweit höchsten Strompreise sind nicht in moderne Netzinfrastruktur geflossen, sondern sind in unnötige Subventionen für Gutverdiener gegangen, welche Inhaber der Wind- und Solarparks sind oder PV auf ihren Dächern betreiben.

Balkonkraftwerke sind - auch massenhaft in Anwendung - keineswegs eine Gefahr für die Netzstabilität. Ganz im Gegenteil, sie schärfen in der breiten Masse das Bewusstsein dafür, dass ein großer Teil des Stroms dann produziert wird, wenn man ihn nicht braucht und ihn letztendlich verschenkt. Und um diese paar verschenkten kWh zu speichern, sind kostspielige Investitionen notwendig. Also spüren sie die Volatilität der solaren Energieerzeugung und die immens hohen Kosten der Speicherung am eigenen Beispiel.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Leider ist die Faktenlage anders.

Hannes, Donnerstag, 15.06.2023, 01:18 vor 992 Tagen @ Plancius 5106 Views

Ahoi Plancius,

was Du beschreibst, war hier vor ein zwei Jahren noch in der Öko-Presse so zu lesen. Leider ist die Faktenlage anders. Ich war ja selber empört, als man mich hier im Gelben darauf hinwies. Lies selber:

"Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.
Solaranlagen
Stromspeicher
...

Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen
...
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt." https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAn...


Genehmigungspflicht also neuerdings. Na prima! Betrifft nach dem Gesetz nun nicht nur diese Guerilla-Anlagen, die Netzrückwirkungen produzieren, also wo es u. U. Sinn machen würde, sondern alle Akkus, die sowohl PV als auch Netz-ladbar sind u. a. m.

Ein totaler Rundumschlag! Total idiotisch, der Text! Aber geltendes Recht.

Bitte also nicht das Problem verniedlichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die MaStRV finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in §§ 111e und 111f. Ich kann damit nichts anfangen, dass Dein ausgewanderter EltIng das angeblich anders sehen soll, als es im deutschen Gesetz steht.

Ich finde das ja auch unglaublich dreist, was die da in für mich geltende Gesetze gegossen haben. Mag sein, dass die Holländer locker drauf sind, aber das ist hier nicht relevant.

Hier nachzulesen: "Das wäre Kriminalisierung von Photovoltaik-Betreibern
Hannes, inmitten des Landes S-A d. BRD in der EU, Sonntag, 04.06.2023, 19:30 @ Manuel H.958 Views
", schrieb ich: "habe mir das durchgelesen und kann es nicht glauben. Was fällt denen denn ein? So eine Sauerei zu veranstalten?!

Nach dem Buchstaben des oben zitierten Textes mache ich mich schon strafbar, weil mein Stromversorgungsnetz für meine Überwachungskameras über Akku und PV läuft (wo ist das Problem?!), aber nun kommts: Ich mache mich strafbar, weil alternativ zu PV diese meine CCTV-Zentral-Batterie vom öffentlichen Netz 230 V nachgeladen werden kann, mit 'nem handelsüblichem Autobatterielader. Das habe ich nirgends bei den Ämtern herumgemeldet - ist das neuerdings verboten?!"


Und dass das jetzt da drin steht, ist objektiv sinnvoll, eben weil es diese Bewegung der Strom-Guerrilla gab. Und weil die objektiv technische Probleme machen. Nicht nur im Netz des Vermieters. Habe ich hier alles schon beschrieben.

Vor etwa zwei Jahren habe ich hier einem Schlaumeier nachgewiesen, dass meine Anlage eben nicht ins Netzt zurückwirkt, obwohl sie damit verbunden ist. Auch habe ich einen Generator mit Abgasanlage und so weiter. Das ging nach dem gesunden Volksempfinden also niemanden was an, weder Staat noch Energieversorger, Haus eigenes Eigentum. Vielen Dank für nix, wie man heute sagt. Wegen der erfolgten Sensibilisierung (dank der Stromkonzernbekämpfungs-Guerillas) ist das jetzt per Gesetz illegal. Bitte interpretiere mir das zitierte anders, würde mich freuen.

Hallo Hannes,

deine Gedanken und Analysen müssen nicht zwangsläufig im totalitären Überwachungsstaat enden, wie von dir beschrieben.

Es ist Teil davon, NWO/Klimabekämpfung/... genannt, geschenkt.

Mit dieser Einstellung ("eh alles Wurscht"?) bräuchte es ja dann auch keine Petitionen an die Obrigkeit, sich doch die Sache mit der WHO bitte bitte nochmal zu überlegen. Denn das mit dere WHO muss ja - hier mit der Impf-App und so - auch nicht zwangsläufig im totalitären Überwachungsstaat enden, oder?
[[ironie]]

Schau nur mal rüber zu unseren holländischen Nachbarn. Dort sind Balkonkraftwerke noch populärer als bei uns. Dort braucht man nichts anzumelden, mehr noch - der Zähler darf dort sogar rückwärts laufen.

Rücklaufsperre und all das habe ich hier alles schon durchgehechelt. Darum geht es schon lange nicht mehr. Die neuen Zähler registrieren Dein Verbrauchsverhalten und speichern Details, melden in Echtzeit, wenn es abgefragt wird aus der Ferne. Auch alles nicht nur Ängstlichkeit, nein Gesetz! Es gibt den gesetzlichen Zwang zum Einbau der Dinger. Ob die "holländischen Nachbarn" das auch so dulden müssen, ist mir erst einmal egal. Für mich wichtig ist, dass ich mich schon jetzt strafbar mache.

Letztens war erst unser ehemaliger Nachbar zu Besuch, seines Zeichens Elektroingenieur und vor vielen Jahren nach NL ausgewandert.

Ich bin hier geblieben und habe 45 Jahre Praxis seit der Lehre (Rentenzählweise) und ein Ing-Diplom Elektroenergieanlagen. Allein die Oberwellen durch die Wechselrichter sind schon ein Problem für das Netz. Es muss nun etwas getan werden, technisch, administrativ. Die Sicherheit ist gefährdet. Aber nicht durch meine LiFeYPO4-Box mit PV-und Netz-Nachlademöglichkeit die ich im Waschmaschinenzimmer meiner Mietwohnung für den Ernstfall fest eingebaut habe. Dennoch ist das Ding nach dem zitierten Text genehmigungspflichtig, guckstu Wörters: Stromspeicher? Ja. Trifft zu. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. - ist möglich. Was für ein Blödsinn! Aber geltendes Recht.
[[motz]]

Er meint, eine Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gar nicht notwendig. Im Gegenteil, es erhöht nur den Aufwand beim Energieversorger und treibt den Strompreis nach oben. Die EVU können das Lastmanagement großflächig regeln und brauchen dazu gar nicht die Kenntnis über die kleinen Einspeiser. Wichtig sind moderne Netze, Trafostationen und Regelungen. Und genau hier gibt es in DE große Defizite.

Das haben die Anwälte der Stadt-Guerillas auch geschrieben, vor wenigen Jahren hier. Fachpresse "Erneuerbare Energien".

Die weltweit höchsten Strompreise sind nicht in moderne Netzinfrastruktur geflossen, sondern sind in unnötige Subventionen für Gutverdiener gegangen, welche Inhaber der Wind- und Solarparks sind oder PV auf ihren Dächern betreiben.

Quelle?

Balkonkraftwerke sind - auch massenhaft in Anwendung - keineswegs eine Gefahr für die Netzstabilität. Ganz im Gegenteil, sie schärfen in der breiten Masse das Bewusstsein dafür, dass ein großer Teil des Stroms dann produziert wird, wenn man ihn nicht braucht und ihn letztendlich verschenkt. Und um diese paar verschenkten kWh zu speichern, sind kostspielige Investitionen notwendig. Also spüren sie die Volatilität der solaren Energieerzeugung und die immens hohen Kosten der Speicherung am eigenen Beispiel.

So eine Art Kulturrevolution, bekämpft die Spatzen und so?
[[ironie]]

Gruß Plancius

Selber Gruß!
[[trost]]

H.

Verwechselst Du da nicht Registrierungspflicht mit Genehmigungspflicht?

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 05:43 vor 992 Tagen @ Hannes 4154 Views

Aus Sicht des Netzbetreibers ist es durchaus wichtig, zu wissen, wo im Netz eingespeist wird.Ich verstehe noch nicht Dein Problem.

NEIN - owt

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 08:33 vor 992 Tagen @ Martin 3630 Views

-

--
Fred

Offensichtlich doch mT

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 13:14 vor 992 Tagen @ FredMeyer 3528 Views

https://blog.ecoflow.com/de/balkonkraftwerk-anmelden/#:~:text=Ausnahmen%20von%20der%20R...


Muss man in Deutschland überhaupt ein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Dass es in Deutschland Vorschriften gibt ob man ein Balkonkraftwerk anmelden muss, hat einen ganz einfachen Grund. Üblicherweise sind heimische Solaranlagen nämlich nicht unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Stattdessen wird der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist, was mit einer Einspeisevergütung belohnt wird. Grundsätzlich muss festgehalten werden: Es ist nicht erlaubt, ein Solarbalkonkraftwerk, das mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Netzbetreiber zu betreiben. Auch die Bagatellgrenze, die laut EU-Verordnung für Anlagen unter 600 W gilt, greift in Deutschland nicht. Allerdings müssen diese kleinen Anlagen nicht genehmigt, sondern lediglich angemeldet werden. Wenn Sie die Anmeldung einer netzgebundenen Anlage versäumen, wird sich in der Regel über kurz oder lang Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden; in diesem Fall muss die Anmeldung der Anlage nachgeholt werden.

Nett, diese Seite von Ecoflow, aber verschleiert die rechtliche Situation, die schon 2017 ins Bundesgesetzblatt gemeißelt wurde.

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 14:50 vor 992 Tagen @ Martin 3531 Views

bearbeitet von FredMeyer, Donnerstag, 15.06.2023, 14:58

Es gibt eine Verordnung, die die Registrierung vorschreibt. Zu finden hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html
und nennt sich "Marktstammdatenregisterverordnung"

Die "nette" Seite von Ecoflow beantwortet die selbst gestellte Frage


Sollte ich mein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

leider NICHT mit einem klarem JA, sondern lässt über den der Frage folgenden Text eine implizierte Grauzone zu.

Ich hatte oben schon einmal auf die Verbraucherzentrale hingewiesen. Ich setze den Link noch einmal ein:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenr...

Wer über die rechtliche Sizuation gut beraten sein will, ohne viel Text lesen zu müssen, ist bei der Verbraucherzentrale besser aufgehoben. Die nette Seite von Ecoflow hebt die rechtliche Seite der Medaille nicht besonders hervor und verschleiert vieles. Zum Schluss muss jeder selbst wissen, ob er sein Balkonkraftwerk registrieren lässt oder nicht.

--
Fred

Auch hier ist nur von Anmeldung die Rede, das ist etwas anderes, als Genehmigung owT

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 15:12 vor 992 Tagen @ FredMeyer 3286 Views

Wann gilt eine Insel als mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden?

Olivia @, Donnerstag, 15.06.2023, 15:30 vor 992 Tagen @ Martin 3467 Views

Diese Vorschriften gelten für stationäre Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden sind.

Was genau unter mittelbar bzw. unmittelbar verbunden zu verstehen ist, wird nicht spezifiziert. Eine Inselanlage, die den gesamten Sommer vom öffentlichen Netz getrennt, Solarstrom zur Verfügung stellt, dürfte eigentlich nicht unter diese Rubrik fallen. Das bedeutet aber auch, separate Kabel für die Verbraucher, die man über Solar betreiben will, zu verlegen.

In dem Moment, wo man die Möglichkeit nutzt, den Speicher in das öffentliche Netz (Wohneinheit oder Büro) einzubinden, greift vmtl. die Meldepflicht. Das würde auch eine Meldepflicht für Mini-Solarkraftwerke bedeuten, die man permanent am Stromnetz hängen läßt und als USV nutzt.

Ich lache mich krank. Wenn die ganzen Mini-Anlagen mit Mini-Akku und Mini-Solarpanel angemeldet würden, dann hätten die Behörden die totale Solarverstopfung......

Aber so Sachen wie Anker-Balkonkraftwerke etc. die müssen dann wohl angemeldet werden, denn die sind stationär..... und nur stationär zu verwenden.

Ecoflow mit seinen mobilen Panelen bleibt wohl außen vor. Warum die wohl einspeisen wollen? Bequemlichkeit vmtl., denn so können die Kunden den solaren Ertrag direkt an der Steckdose nutzen und müssen keine zusätzlichen Kabel verlegen.

Bluetti hat mir gerade auf Anfrage mitgeteilt, dass sie auch eine Einheit testen, die Balkonkraftwerke mit der (noch gerade mobilen) AC200xx verbindet.

Es wird wohl alles auf Balkonkraftwerke mit Speicher hinauslaufen. Und das wird auch eine Beruhigungspille sein für die Leute, wenn die bereits seit längerem antizipierten, rollierenden Stromabschaltungen dann einmal Realität werden sollten.

--
For entertainment purposes only.

Die Antwort ist gaaanz einfach.

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 18:38 vor 991 Tagen @ Olivia 3465 Views

Es dürfen keine Vorrichtungen, Einrichtungen und Gerätschaften vorhanden sein, mit deren Hilfe eine Verbindung zum Netz hergestellt werden. Z.B. Anschlussklemmen, die vorgesehen sind, um ein Überbrückungskabel anklemmen zu können, fallen unter solche Einrichtungen, die aus einer Inselanlage eine registrierungspflichtige Anlage machen.

Trennschalter, die in solchen Einrichtungen gelegentlich vorhanden sind, gelten NICHT als Netztrennung im Sinne der Inselanlagen, da man mit Trennschaltern jederzeit die Netztrennung wieder aufheben kann.

--
Fred

Verdammte Schei$$e - wo steht im Bundesgesetzblatt auch nur ein Wort von Anmeldung?

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 18:27 vor 991 Tagen @ Martin 3418 Views

Hallo Martin,

ich habe nie von Anmeldung gesprochen. Die Marktstammdatenregisterverordnung spricht NICHT von Anmeldung.

Geht das nicht in die Hirne? Es geht um

R E G I S T R I E R U N G

Ja, und Inselanlagen sind genauesten definiert, wenn auch etwas umständlich. Und Inselanlagen sind von der Registrierung ausgenommen.

--
Fred

Schau mal nach: Ganz oben sprach ich von Registrierung, und Du meintest NEIN. Jetzt pochst Du auf REGISTRIERUNG. Was denn nu?

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 19:41 vor 991 Tagen @ FredMeyer 3273 Views

Hallo FredMayer,

Was also soll dieser Wirrwarr. "Anmeldung" ist der Versuch, ein verständlicheres Substantiv vergleichbarer Bedeutung für Dich zu wählen (nach dem NEIN). Es ist ja schön, weitere Referenzen zu haben, nur hat sich an meiner Anmerkung zu Hannes dabei nichts geändert. Dein NEIN hattest Du nicht erläutert.

Da war die Stille Post unterwegs.

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 20:14 vor 991 Tagen @ Martin 3336 Views

Hallo Martin,

jetzt bin ich prompt auf dem Textgebrauch der Ecoflow aufgesessen, der Ecoflow, die du ins Spiel gebracht hast. Ich hatte nie etwas anderes als die Registrierung im Sinn.
Wie ich schon schrieb, der Text von Ecoflow verschleiert die rechtliche Situation.
Hannes spricht von Registrierung und alles was mit der Marktstammdatenregisterverordnung zu tun hat.

Deine um 05:43 gestellte Frage "Verwechselst Du da nicht Registrierungspflicht mit Genehmigungspflicht?" war ganz klar mit NEIN zu beantworten. Und an dieser Stelle wäre dieser Teil des Fadens zu Ende gewesen, dem war aber nicht so, denn in deinem Widerspruch bist du der erste, der den Wortstamm "melden" verwendet.

Ich bin an dieser Stelle raus, da dieses Spiel mir dumm wird.

--
Fred

O-Ton Hannes: Genehmigungspflicht also neuerdings. Na prima! ....... owT ;-)

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 20:52 vor 991 Tagen @ FredMeyer 3165 Views

NEIN - immer noch NEIN - Hannes hat in seinem Ursprungsbeitrag noch NICHT einmal den Wortstamm "genehm" geschweige denn "Genehmigungspflicht" verwendet! Was ist mit dir los Martin? - owt

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 22:51 vor 991 Tagen @ Martin 3117 Views

-

--
Fred

Was ist mit DIR los, FredMeyer?

Naclador @, Göttingen, Freitag, 16.06.2023, 01:36 vor 991 Tagen @ FredMeyer 3292 Views

Lies doch bitte mal den Beitrag "Leider ist die Faktenlage anders" von Hannes.

Da findest Du den zitierten O-Ton.

Gruß,
Naclador

Was hab ich verpasst .... ?

NST @, Südthailand, Freitag, 16.06.2023, 03:26 vor 991 Tagen @ Naclador 3261 Views

Das Userprofil von @Mephistopheles existiert nicht mehr.

Wie kommt das - hat er das selbst gelöscht?

Nein, ich wundere mich nicht - es ist alles gut.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Mea Culpa. Den zweiten Beitrag von Hannes habe ich nicht mehr wortgenau gelesen.

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Freitag, 16.06.2023, 10:47 vor 991 Tagen @ Naclador 3016 Views

Deswegen ist mir der Begriff "Genehmigungspflicht" auch nicht weiter aufgefallen, weil ohnehin der weitere Text davor und dahinter sich mit anderen Inhalten als der besagten "Genehmigungspflicht" befasst. Ob deswegen eine Verwechslung vorliegt? Inhaltlich geht es um das Marktstammdatenregister, das zur Zeit nicht mit einer Genehmigungspflicht dafür aber mit einer Registrierungspflicht verbunden ist.

Dumm gelaufen, Lesen bildet, sagt man so schön. An der Stelle hab' ich aber den Text nur überflogen und damit meine Bildung verpasst. Ich möchte aber trotzdem die Verwechslung verneinen. Vielleicht war die Verwendung des falschen Begriffes nur ein rhetorischer Gebrauch?

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Fred

Interessant, dass das in den Niederlanden so anders läuft. Sind alle im europäischen Verbundsnetz...... Liegt es an der Überalterung des dt. Netzes? Die Merkel Jahre......

Olivia @, Donnerstag, 15.06.2023, 07:09 vor 992 Tagen @ Plancius 4178 Views

Warum haben die Holländer keine Probleme mit Ihrem Netz? Die Solareuphorie soll übigens weltweit ziemliche Kreise ziehen seitdem die Panele so billig sind. Wie schaut es dort aus mit den Problemen.

Gut, dass du die Riesenphotovoltaik-Anlagen ansprichst und auch die riesigen Windparks. Das waren riesige Investmens mit GARANTIERTEM GEWINN aus dem Staatssäckel für vmtl. die üblichen Verdächtigen. Die finanziellen Belastungen für diese Anlagen wurden dann den Verbrauchern auferlegt.

Bayern und Baden Württemberg haben sehr viele mittelständische Selbständige. D.h. die Bevölkerung ist mental anders "gepolt" als in Gegenden wo es überwiegend Angestellte - meist noch in Großbetrieben oder Behörden - gibt. Die haben im Süden gegen den Bau dieser Anlagen geklagt. Diese Klagemöglichkeit soll nun auch eingeschränkt werden, daher werden die umweltschädlichen Spargel vmtl. auch bald hierher kommen.

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Vor allem sind der Süden und Südwesten windarm

Martin @, Donnerstag, 15.06.2023, 08:32 vor 992 Tagen @ Olivia 3990 Views

Windarmut ist für Investoren unattraktiv, und für eine geringe Ausbeute rechtfertigt sich die Verschandelung der Landschaft nicht. Daher war ein Ausbau zwar von der grünen Politik gewollt, er hatte mit kleinen Windkraftanlagen kaum eine Chance gegenüber Einsprüchen. Die heutigen WKA sind höher. Anscheinend wird der Betrieb damit lohnender. Vermutlich muss da aber finanziell nachgeholfen werden. In jedem Fall ist das kein Vergleich zum Norden.

Danke. Interessanter Aspekt. Daran habe ich nicht gedacht. Hoffen wir, dass die Spargel sich nicht lohnen. Solar gibt es hingegen in Bayern viel.

Olivia @, Donnerstag, 15.06.2023, 11:58 vor 992 Tagen @ Martin 3615 Views

Bezogen auf die BRD erzeugt Bayern den meisten Solarstrom. Besonders auf dem Land haben viele zugegriffen, als es sich noch lohnte. Hier die Statistiken. Etwas runterscrollen.

https://www.enpal.de/blog/solarenergie-statistiken

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For entertainment purposes only.

Korrekt. Die halbe durchschnittliche Windgeschwindigkeit "erzeugt" nur noch 1/8 an Energie. Aber wie soll ein ungebildeter Grüner das geistig erfassen können. oT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 15.06.2023, 12:27 vor 992 Tagen @ Martin 3476 Views

Kennst Du den Unterschied zwischen einem Ossi und einem rohen Ei?

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 15.06.2023, 00:03 vor 992 Tagen @ Hannes 5461 Views

Das rohe Ei haust Du nur ein Mal in die Pfanne...(Dauerei).
Das könnte sich ändern, wenn Putin bis an die Grenzen von 89 marschiert. Meine Einladung hat er.
Dann schicken die Ossis die Westpakete mit Zinsen zurück...

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Eine unverdächtige Stelle, die Fragen zur Registrierungspflicht beantwortet ist z.B. die Verbraucherzentrale.

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 08:32 vor 992 Tagen @ Hannes 4023 Views

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenr...

dort heißt es eingangs gleich und unmissverständlich:


Ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Weiterhin auf der Webseite der Verbraucherzentrale:


Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Die Webseite der Verbraucherzentrale ist sehr informativ und sollte eigentlich jegliche dümmliche Diskussion unterbinden. Bemerkenswert ist es jedenfalls, dass die gesetzlichen Grundlagen hierzu noch unter Merkel errichtet wurden - das Bemerkenswerte an dieser Erkenntnis verblasst allerdings, wenn man erkennt, dass das Bundeswirtschaftsministerium schon unter Merkel GRÜN unterwandert und besetzt war.

--
Fred

Du gibst ja hier mächtig Gas..., äh Strom ;-)

Zorro @, Sonntag, 18.06.2023, 20:41 vor 988 Tagen @ FredMeyer 2931 Views

bearbeitet von Zorro, Sonntag, 18.06.2023, 21:04

@FredMeyer,

wir sollten hier mal klären, was wirklich wo und wie angeschlossen wird!

Irgendwelche PV-Anlagen, die mittels Wechselrichter NETZPARALLEL angeschlossen werden - müssen angemeldet werden. (derzeitige Gesetzeslage) ...völlig egal ob das eine 99 kWp Dachanlage ist oder ein 600W Balkonkraftwerk. Je nach Leistung der Anlage, gibt es noch 17,5 verschiedene Unterbestimmungen, angefangen von minderaufwändigen Registrierungspflichten bis hin zur Wandlermessung.

Was noch NIE von einem Netzbetreiber juristisch angegriffen wurde, ist eine Umschaltung der Endstromkreise von einer Versorgungsquelle auf eine andere. Hierzu ist ein allpoliger Trennschalter von Nöten, der zu jedem Zeitpunkt verhindert, dass beide Stromquellen auch nur zu einen Bruchteil einer Sekunden verbunden sind. (also netzparallel sich treffen)

In der Praxis kann das als stromerzeugende Quelle eine Diesel-Generator sein und das öffentliche Netz, was wahlweise auf die gleichen Verbraucher zugeschaltet werden kann. Wohlgemerkt, entweder das öffentliche Netz oder der Generator.

Alternativ zum Diesel kann auch eine PV-Anlage mit Batteriespeicher den Strom liefern. Auch alle 3 stromerzeugenden Quellen können vorhanden sein, wobei immer ausgeschlossen sein muss, dass wenn die alternativen Quellen Strom für die Verbraucher liefert, dass öffentliche Netz keine parallele Arbeitsweise zu den Verbrauchern haben darf. Dies ist erforderlich um dem Netzbetreiber zu garantieren, dass es zu keinen schädlichen Netzrückwirkungen kommen kann.

Ich habe bei Inbetriebnahme meiner PV-Anlage den Netzbetreiber und den Stromlieferanten schriftlich informiert, dass ich eine Inselanlage in Betrieb genommen habe, welche mit einem allpoligen Trennschalter versehen ist, der die Verbraucher nach meinem Wunsch manuell von der jeweiligen stromerzeugenden Quelle versorgt. Zu Beginn wurden von mir vorsorglich die Zählerstände gemeldet.

Dies wurde von allen Seiten als korrekter Vorgang bewertet. Eine Meldung im Marktstamm ist bei einer solchen Anlage nicht möglich und auch nicht erforderlich! Es mag verschiedene Diskussionen geben, auch von der Clearing Stelle angeheizt, die mit verklausulierter Wortwahl in Sachen "mittelbar und unmittelbar" Öl ins Feuer gießen und zur Verunsicherung beitragen.

Fakt ist: Wenn die "private" stromerzeugende Quelle nicht netzparallel mit dem öffentlichen Netz gleichzeitig, also netzparallel betrieben wird, ist DERZEIT keine Registrierung nötig.

Wer jetzt jedoch auf die Idee kommt ein Haus mit einem Balkonkraftwerk oder einer 10 kWp Inselanlage versorgen zu wollen, wird schnell feststellen, welch schwieriges Unterfangen er praktizieren will.
Das Umschalten zwischen den stromerzeugenden Quellen würde unter Umständen täglich, stündlich stattfinden, ...müssen <img src=" />
Auch sind die Höchstleistungen einer Inselanlage in der Regel von der Wechselrichterleistung, aber auch der Stromlieferfähigkeit der Batterie oft stark begrenzt.
Wer hier auf "Dicke Hose" machen will braucht schon eine anständige Anlage oder muss sich in der Nutzung dramatisch einschränken.

Grüsse von Zorro

--
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Zwei Stromkreise und mehr als eine Lösung

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Montag, 19.06.2023, 00:32 vor 988 Tagen @ Zorro 2780 Views

Das Umschalten zwischen den stromerzeugenden Quellen würde unter Umständen täglich, stündlich stattfinden, ...müssen <img src=" />
Auch sind die Höchstleistungen einer Inselanlage in der Regel von der Wechselrichterleistung, aber auch der Stromlieferfähigkeit der Batterie oft stark begrenzt.
Wer hier auf "Dicke Hose" machen will braucht schon eine anständige Anlage oder muss sich in der Nutzung dramatisch einschränken.

In Spanien betreibe ich eine Inselanlage. Alle Geräte die eine höhere Leistung als 1kW benötigen sind am öffentlichen Stromnetz. Trotz einem Strompreis von 60cent/kWh bleibe ich unter 10 Euro Stromkosten im Monat. Da in Spanien die Sonneneinstrahlung drei mal so hoch ist wie in Deutschland, komme ich mit einer relativ kleinen Anlage von 2,5kWp aus. Auch im Winter. Auch bei mehreren Tagen mit voller Bewölkung. Die Batterie ist jetzt das fünfte Jahr in Betrieb, hat 12V und speichert 3,5kWh.

Aktuell habe ich eine sehr günstige 24V Batterie mit 7,5kWh bekommen. Damit kann ich dann Geräte bis 2kW Leistungsaufnahme abdecken. Natürlich nicht mehrere gleichzeitig. Da ich mit Gas koche bleibt da nicht viel übrig. Das bisschen heizen im Winter erledigt man mit Gas. Wenn es wirklich kalt ist reicht eine 12,5kg Gasflasche zu 16 Euro 14 Tage.

In Deutschland sieht das anders aus. Da ich mich hier aber nur 3 Monate im Sommer aufhalte, habe ich nur für die Warmwasserbereitung 8 übriggebliebene Solarpanes, a 160Wp in Reihe geschaltet und die sich ergebenden 170Volt auf den 120Liter Warmwasserboiler gelegt (wer es nachmachen will, bitte Funkenlöschung beachten, Gleichstrom!). Die Temperatur habe ich auf 90 Grad gedreht, damit bei mangelndem Sonnenschein Reserven vorhanden sind. Eigentlich steht die Temperaturanzeige immer am Anschlag oben.

Funktioniert alles einwandfrei:-)

Rainer

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Auch Du mein Freund Zorro? Auch Deine Anlage ist meldepflichtig! zorry ;-)

Hannes, Montag, 19.06.2023, 01:53 vor 988 Tagen @ Zorro 2839 Views

bearbeitet von Hannes, Montag, 19.06.2023, 02:03

@Zorro,
habe gerade Deinen Beitrag gelesen. Leider liegst Du falsch. Lies bitte nochmals meinen Beitrag "Leider ist die Faktenlage anders. - Hannes, 15.06.2023, 01:18"

Du schriebst:

Du gibst ja hier mächtig Gas..., äh Strom <img src=" />

@FredMeyer,

wir sollten hier mal klären, was wirklich wo und wie angeschlossen wird!

"Wir hier" haben garnix mehr zu klären, es wurde für uns geklärt.

Leider, da sie (unsere m. E. inkompetente oder gar böswillige Obrigkeit?) das nun auch für Dich schon geklärt haben! - wie ich schon hier schrieb, finde ich das empörend, Zitat: " Total idiotisch, der Text! Aber geltendes Recht."

Auch für mich übrigens geklärt. Meine Anlage ist auch vom Netz getrennt, aber das hilft nicht dem juristischen Umstand ab, dass sie meldepflichtig ist, weil juristisch irgendwie doch keine Inselanlagen. Einfach nur schizophren, finde ich. Ein Begriff, zwei Bedeutungen.
[[motz]]

Ich zitiere nochmal aus meinen Beiträgen hier zur Gesetzeslage, nochmal, aber mit Anmerkungen, damit es nicht wieder nur überflogen wird, hoffentlich nun verstanden wird:

"Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend
, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.
Solaranlagen
Stromspeicher

...

Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen
...
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

[Anmerkungen von mir immer in Lila hier: Geregelt ist: "Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen ...
„Inselanlagen“ ..."
--> Dieser Ausnahmetatbestand gilt nicht, bei Dir und mir nicht!!! trotzdem sie Inselanlagen sind, technisch sind das eindeutig „Inselanlagen“, sind sie nun juristisch leider nicht „Inselanlagen“ im Sinne des Gesetzestextes! Denn, meine und Deine Anlage sind "mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht."!!! Klar und deutlich im Amtstext ohne Zweifel geregelt, wie zitiert!]

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

[Anm: Meine und Deine Anlage sind Inselanlagen, aber "mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht." Und Du schreibst ja selber, dass Du einen allpoligen Leistungsschalter oder etwas Ähnliches hast zum Netz, also kommst Du da nicht raus, --> meldepflichtig! Siehe, Zitat: "auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss." Genau dafür hast Du doch Deinen Energiebezugs-Umschalter, gelle? <img src=" />]

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

[Anm: Deine Anlage schreibst Du ist eine Inselanlage, die allpolig oder so ähnlich hast Du geschrieben, getrennt werden kann, das ist "ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient"]

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt." https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAn...

Auch klar. Dein allpoliger Handschalter mit Messerkontakten oder NH-Sicherungen raus oder wie auch immer nützt Dir juristisch einen Schei?dreck.

Was meinst Du, warum ich so sauer war?!

Der Rest Deines Beitrages ist zwar im Wesentlichen richtig, aber ohne Relevanz. Denn auch Deine Anlage ist meldepflichtig, somit - so sehe ich das - auch genehmigungspflichtig. Denn mit Deiner Meldung gibst Du Deine Anlage zur Entscheidung frei, den Betrieb ggf. zu untersagen. Das Amt weiß nun - Wie die Berliner sagen - "Ich weiß wo dein Haus wohnt, Kartoffel ...".

Derzeit wohl noch hypothetisch, dass Stress daraus wird, aber Tschau Mama ... Wir sind erst am Anfang einer geplanten Entwicklung. So. Damit wäre auch das geklärt (Anmeldung führt u. U. zu Versagung der Genehmigung). Rechtsunsicherheit nennt man das, ein einer Bananenrepublik häufig eigenes Merkmal, wie wir wissen. Auch ein Ziel gemäß GROSZER PLAN? Unklar.

Es wurde hier ein Video von einem gewissen Schmitz oder so empfohlen, der conclusio den pragmatischen Rat gibt, gar nichts zu unternehmen. Dem schließe ich mich an. Denn auch die Entscheider begreifen die Gesetzeslage noch gar nicht. Weil sie, wie ich hier schrieb, sagen wir mal 'widersprüchlich' ist (m. E. falsch, dümmlich, anmaßend, inkompetent - aber rechtsverbindlich!!!).

Dass Du keinerlei Netzrückwirkungen verursachst, ist völlig egal: Du musst die Anlage anmelden! Ohne erkennbaren Sinn, dennoch Deine Bürgerpflicht. Deswegen ist es ja so ärgerlich für mich. Es gibt schlicht keinen Grind dafür, aber es ist so geregelt im MARKTSTAMMDATENREGISTER. Siehe meine Beiträge dazu.

Irgendwelche PV-Anlagen, die mittels Wechselrichter NETZPARALLEL angeschlossen werden - müssen angemeldet werden. (derzeitige Gesetzeslage) ...völlig egal ob das eine 99 kWp Dachanlage ist oder ein 600W Balkonkraftwerk. Je nach Leistung der Anlage, gibt es noch 17,5 verschiedene Unterbestimmungen, angefangen von minderaufwändigen Registrierungspflichten bis hin zur Wandlermessung.

Was noch NIE von einem Netzbetreiber juristisch angegriffen wurde, ist eine Umschaltung der Endstromkreise von einer Versorgungsquelle auf eine andere. Hierzu ist ein allpoliger Trennschalter von Nöten, der zu jedem Zeitpunkt verhindert, dass beide Stromquellen auch nur zu einen Bruchteil einer Sekunden verbunden sind. (also netzparallel sich treffen)

In der Praxis kann das als stromerzeugende Quelle eine Diesel-Generator sein und das öffentliche Netz, was wahlweise auf die gleichen Verbraucher zugeschaltet werden kann. Wohlgemerkt, entweder das öffentliche Netz oder der Generator.

Alternativ zum Diesel kann auch eine PV-Anlage mit Batteriespeicher den Strom liefern. Auch alle 3 stromerzeugenden Quellen können vorhanden sein, wobei immer ausgeschlossen sein muss, dass wenn die alternativen Quellen Strom für die Verbraucher liefert, dass öffentliche Netz keine parallele Arbeitsweise zu den Verbrauchern haben darf. Dies ist erforderlich um dem Netzbetreiber zu garantieren, dass es zu keinen schädlichen Netzrückwirkungen kommen kann.

Ich habe bei Inbetriebnahme meiner PV-Anlage den Netzbetreiber und den Stromlieferanten schriftlich informiert, dass ich eine Inselanlage in Betrieb genommen habe, welche mit einem allpoligen Trennschalter versehen ist, der die Verbraucher nach meinem Wunsch manuell von der jeweiligen stromerzeugenden Quelle versorgt. Zu Beginn wurden von mir vorsorglich die Zählerstände gemeldet.

Dies wurde von allen Seiten als korrekter Vorgang bewertet. Eine Meldung im Marktstamm ist bei einer solchen Anlage nicht möglich und auch nicht erforderlich! Es mag verschiedene Diskussionen geben, auch von der Clearing Stelle angeheizt, die mit verklausulierter Wortwahl in Sachen "mittelbar und unmittelbar" Öl ins Feuer gießen und zur Verunsicherung beitragen.

Fakt ist: Wenn die "private" stromerzeugende Quelle nicht netzparallel mit dem öffentlichen Netz gleichzeitig, also netzparallel betrieben wird, ist DERZEIT keine Registrierung nötig.

Wer jetzt jedoch auf die Idee kommt ein Haus mit einem Balkonkraftwerk oder einer 10 kWp Inselanlage versorgen zu wollen, wird schnell feststellen, welch schwieriges Unterfangen er praktizieren will.
Das Umschalten zwischen den stromerzeugenden Quellen würde unter Umständen täglich, stündlich stattfinden, ...müssen <img src=" />
Auch sind die Höchstleistungen einer Inselanlage in der Regel von der Wechselrichterleistung, aber auch der Stromlieferfähigkeit der Batterie oft stark begrenzt.
Wer hier auf "Dicke Hose" machen will braucht schon eine anständige Anlage oder muss sich in der Nutzung dramatisch einschränken.

Grüsse von Zorro

Grüße von H.

PS: Ich wusste es doch, dass ich dazu schon erschöpfend hier was geschrieben habe! Nach Recherche gefunden, ein Bild aus diesem meinem Beitrag als Antwort auf Deinen, der das schematisch bei meiner Anlage zeigt, nämlich, wie die Netztrennung realisiert ist, absolut netzrückwirkungsfrei, dennoch nun meldepflichtig wie wir sehen. Mein Schema, was ich damals für Dich malte noch mal:

[image]

Quelle: "Nachtrag zum „Notstrom“-Thema.
Hannes, inmitten des Landes S-A d. BRD in der EU, Montag, 15.03.2021, 02:20 4521 Views
"

Um meldepflichtig zu sein, müssen die "Inselanlagen" FEST INSTALLIERT sein.....

Olivia @, Montag, 19.06.2023, 12:48 vor 988 Tagen @ Hannes 2643 Views

Sind sie das nicht........

Na ja, wenn eine Riesenanlage auf dem Dach sitzt und im Keller eine Batterie von Ladereglern und Wechselrichtern Platz findet, dann muss man das wohl als "fest installiert" bezeichnen.

--
For entertainment purposes only.

Unsere Anlagen sind Insel-Anlagen und auch fest installiert (meine und die von @Zorro). Wer zweifelt daran?

Hannes, Dienstag, 20.06.2023, 22:57 vor 986 Tagen @ Olivia 2520 Views

Um meldepflichtig zu sein, müssen die "Inselanlagen" FEST INSTALLIERT sein.....

Sind sie das nicht........

Dann ...?

Na ja, wenn eine Riesenanlage auf dem Dach sitzt und im Keller eine Batterie von Ladereglern und Wechselrichtern Platz findet, dann muss man das wohl als "fest installiert" bezeichnen.

Allerdings.

H.

Ja klar, sind sie das. Die Frage die sich stellt ist: Wie weit ist "nicht stationär" gefaßt.

Olivia @, Mittwoch, 21.06.2023, 21:53 vor 985 Tagen @ Hannes 2376 Views

Vorweg: Bluetti wird in der nächsten Zeit auch eine "Einspeisevorrichtung" für seine mobilen Anlagen auf den Markt bringen. Sollte das jemand installieren, dann gilt das vmtl. auch als "feste Installation".

Installiert man das nicht, sondern installiert man eine "portable Insel", dann ist die wohl nicht anmeldepflichtig. Die kleinste dieser portablen Inseln kann mit bis zu 8 kWh Batterieboxen aufgerüsten. Bleibt man bescheiden und rüstet sie nur auf 6 kWh auf, dann sind die Komponenten auch noch tragbar und einzeln verwendbar. Bluetti AC200Max 27 kg Gewicht, 2 x 2 kWh Erweiterungseinheit ja 22 kg Gewicht.
In dem Ding ist alles enthalten. Solarladeregler, Wechselrichter, Batterie, DC-Anschlüsse. Die jeweiligen Panele (die dürfen ja wohl stationär sein..... wenn nicht das ganze Dach vollgepflastert wird) müssen nur angesteckt werden und können genauso schnell (1 x XT90-Verbindung) wieder ausgesteckt werden. Nun ja, das Ding ist bescheiden und verarbeitet nur 900 Wp, aber seine beiden Zusatzeinheiten können auch noch jeweils 500 Wp verarbeiten. Knapp 2 kWp Solar ist nicht sehr viel, aber wenn man gute Panele nimmt, dann kommt man schon ein Stück weit (Schwachlichtausbeute, verbesserte Leistungen bei Teilverschattungen, verbesserte Leistung bei Hitze etc.etc.). Holt man sich zudem ein paar portable Panele und nimmt das Ganze dann ab und zu mit auf die Reise.......

Benötigt man mehr Power, dann geht man zum nächst höheren Modell über. Die Maschine kann dann bis zu 12 kWh Batterien unterstützen, mehr Solar und hat größere Batterieboxen. Immer noch portabel, die Einzel-Batterien wiegen allerdings bereits über 30 kg. Und wenn es noch größer sein soll, dann greift man zur nächst höheren portablen Einheit, die 18 kWh Batterien unterstützt. Die hat auch noch einen Hochstromausgang und die Batterien (je 3 kWh) können bei Minustemperaturen geladen werden. Alles noch portabel.

Danach wird es dann stationär..... immer noch alles modular...... aber sehr schwer. Muß über einen Elektriker ins Hausnetz integriert werden und kann bei Stromausfall auch als reine Insel laufen.... als angemeldete Anlage. Bei diesen Anlagen wird dann mit 100 V Batterien gearbeitet... soweit ich das verstanden habe. Tragen mag die Bauklötzchen dann wohl niemand mehr.

Lösungen gibt es. Unregistrierte dürfen halt nicht ins Hausnetz eingebunden weden und müssen portabel sein....... also keine Festinstallationen und Verkabelungen von allen möglichen Einzelteilen der Anlage im Haus.... Eine portable Box.... oder zwei.... sind keine fest installierten Einheiten.

Immerhin bieten ALLE Herstelle ihre Boxen inzwischen auch als "Notfallboxen" an.... falls der Strom mal ausfallen sollte. Die machen damit wohl das Geschäft ihres Lebens. Selbst die ganzen Einkaufsketten bieten bereits portable "Notstromlösungen" an. Wenn die alle registriert werden sollten, dann........ bald hat fast jeder Haushalt so etwas im Haus. Und die etwas Besseren bieten dann auch noch Erweiterungseinheiten an...... Der Markt überschlägt sich gerade mit Angeboten und Preisnachlässen und was es sonst noch alles gibt

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Hier kann man die portablen Stationen sehen. Der Youtuber macht sie allerdings meiner Ansicht nach mithilfe der Umschaltsteckdose an seinem Zähler zu einer registrierungspflichtigen Anlage.

Olivia @, Donnerstag, 22.06.2023, 16:40 vor 984 Tagen @ Olivia 2290 Views

bearbeitet von Olivia, Donnerstag, 22.06.2023, 16:51

Der hat die Anlage dann ganz simpel über diesen Stecker mit seinem Hausstromkreis verbunden und dürfte damit dann registrierungspflichtig sein..... Auch, wenn er den öffentlichen Strom abtrennt.

Jedenfalls habe ich die Ausführungsbestimmungen so verstanden.

Ist der Stecker nicht vorhanden, dann ist auch keine schnelle Einbindung in den Hausstromkreis möglich..... also nicht registrierungspflichtig, da zudem mobil und nicht fest installiert.

https://www.youtube.com/watch?v=cGO_syl0vBc

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Video über den Versuch, mithilfe einer simplen Bluetti AC200Max im Winter in Deutschland vollkommen "offgrid" zu leben. "Kommen wir durch den Winter ohne Netz"?

Olivia @, Samstag, 24.06.2023, 08:46 vor 983 Tagen @ Olivia 2313 Views

bearbeitet von Olivia, Samstag, 24.06.2023, 08:50

Die leben offenbar seit Oktober 2022 "off grid". Die beiden Komponenten, die er verwendet, haben insgesamt nur ca. 4.000 kWh (Bluetti AC200Max hat 2 kWh und die Erweiterungseinheit B230 ebenfalls).
Mithilfe eines "Ladeverstärkers" kann man sowohl in die Bluetti als auch an die Zusatzbox nochmals 500 W DC einspeisen - aus unterschiedlichen Quellen, u.a. Solar.

Dieses kleine System kann dann mit 900+500+500 Watt geladen werden = 1.900 Watt. Wird noch die zweite, optionale B230 Box angeschlossen, dann kämen nochmals 500 W dazu. Das gesamte, kleine System könnte also stündlich mit bis zu 2.400 W (Solar oder Sonstiges) geladen werden.

Da in Deutschland im Winter die Sonne oft gar nicht oder nur stundenweise zur Verfügung steht, ist es notwendig, sehr schnell laden zu können.

Es ist ein sehr interessantes Experiment, ob man bereits mit dieser kleinen "Plug-and-Play"-Insellösung im Winter in Deutschland off grid leben kann.

Wenn ich mehr darüber weiß, werde ich berichten.

Hier der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=OWnNHSbTLgg

--
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Anfrage an die Bundesnetzagentur

Zorro @, Montag, 19.06.2023, 17:25 vor 987 Tagen @ Hannes 2741 Views

bearbeitet von Zorro, Montag, 19.06.2023, 18:02

Folgende Anfrage wurde im Juni 2019 an die Bundesnetzagentur gestellt:
(der Fragesteller ist mir persönlich bekannt!)

Betreff:
Meldepflicht ja oder nein für Inselanlage

Nachricht:

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Photovoltaik-Anlage #1
mit 9,7kWp speist mit EEG ins Netz ein > ist registriert!

Photovoltaik-Anlage #2 ca. 5kWp lädt eine Batterie ca. 5kWh einer USV, die den Eigenbedarf des
Hauses deckt, ist aber dabei NICHT mit dem Stromnetz verbunden.
(keine Einspeisung,
keine EEG-Anlage) Muss ich PV-Anlage #2 ebenfalls registrieren ?
Nach Ihrer Hilfeseite interpretiere ich NEIN, da keine Netzverbindung besteht.

siehe https://www.marktstammdatenreg…bpages/welcheAnlagen.html
Muss ich die Batterie registrieren ? Nach Ihrer Seite interpretiere ich ebenfalls NEIN bzw. warten bis endgültige Klärung.

Vielen Dank im Voraus


Hier die Anwort wenige Tage später:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 28.06.2019 08:56 Uhr.

Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht, braucht die Anlage nicht registriert werden. Bei reinen Inselanlagen, zB. Versorgung einer Teichpumpe, braucht es keine Registrierung. Sobald die Anlage jedoch mit dem Stromnetz verbunden wird, sei die Einspeisemengen noch so klein, besteht eine Registrierungspflicht und Anmeldung beim Netzbetreiber."


Zum damaligen Zeitpunkt gab es aus dem alten EEG2017 noch die schwammige Formulierung mit "unmittelbar und mittelbar". Im neuen EEG2023 ist der §61 komplett gestrichen und auch auf das Wort mittelbar wird verzichtet.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Ich selbst habe im April 2022 dem VNB und den Stromlieferanten schriftlich mit Blockschaltbild informiert, dass ich eine stromerzeugende Anlage die NICHT netzparallel arbeitet in Betrieb genommen habe. Es gab hier keine Beanstandung, nicht mal irgendwelche Rückfragen.

Es mag "ein Geschmäckle" haben, dass in verschiedenen Texten nach wie vor die Kunden in Unsicherheit versetzt werden, um die Futtertröge des Elektrohandwerks und der VNB zu füllen.

Und nochmal: Noch NIE wurde eine NICHT-Netzparallele PV-Anlage welche die Verbraucher, also die Hausverteilung, wahlweise exklusiv, der einen oder andern Stromlieferquelle zuschaltet, juristisch angegriffen. Und von diesen schaltbaren Hausverteilungen gibt es mittlerweilen tausende in Deutschland.(Seit Jahrzehnten viele alleine schon mit Dieselgeneratoren!)

Verständnis hätte ich, wenn der Stromlieferant eine Art "Mindermengennutzung" für den bestehenden Netzanschluss fordern würde. In diesem Fall genieße ich das Privileg dem VNB-Techniker mitzuteilen, er soll seinen Zählerschrott demontieren und sich vom Acker machen! [[zigarre]]

Grüsse von Zorro

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Die in diesem Posting enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Anlageinstrumenten dar.

Deine "Anfrage an die Bundesnetzagentur" zeigt nur den Murks, den der Gesetzgeber uns als verbindlich vorsetzt. Nix Anderes habe ich beschrieben. Kurze Bemerkungen dazu meinerseits.

Hannes, Dienstag, 20.06.2023, 23:56 vor 986 Tagen @ Zorro 2529 Views

Folgende Anfrage wurde im Juni 2019 an die Bundesnetzagentur gestellt:
(der Fragesteller ist mir persönlich bekannt!)

Hi @zorro,

ich zweifle nicht an Eurer Kompetenz.

Es ging aber hier nicht darum, ob Du und ich das pragmatisch angehen. Sondern, es geht um den Buchstaben des Gesetzes, der glasklar Meldepflicht vorgibt. Was ich als Fachmann idiotisch finde. Dies zum dritten und letzten Mal hiermit.

Betreff:
Meldepflicht ja oder nein für Inselanlage

Nachricht:

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Photovoltaik-Anlage #1
mit 9,7kWp speist mit EEG ins Netz ein > ist registriert!

Photovoltaik-Anlage #2 ca. 5kWp lädt eine Batterie ca. 5kWh einer USV, die den Eigenbedarf des
Hauses deckt, ist aber dabei NICHT mit dem Stromnetz verbunden. (keine Einspeisung,
keine EEG-Anlage) Muss ich PV-Anlage #2 ebenfalls registrieren ?

Das interessiert bekanntlich den Gesetzgeber nicht, ob Du einspeist oder so.

Letzmalig: Du fällst nicht unter "Inselanlage" (Ausnahme von der Meldepflicht), weil Dein Hausnetz mit dem EVU-Netz verbunden werden kann, Dein "allpoliger" Umschalter, oder so sinngemäß drücktest Du das hier aus schaltet zu, wenn Batterie alle.

Der Lasttrenner oder wie auch immer ist das, was der Gesetzgeber als KO-Kriterium Dir und mir idiotischer Weise vorgibt (im Register-Text, ich hab's zitiert, zwei Mal hier im Faden). Schwupps, keine Inselanlagen mehr für den Gesetzgeber. Habe ich aber alles schon mehrfach hier geschrieben.

Nach Ihrer Hilfeseite interpretiere ich NEIN, da keine Netzverbindung besteht.

siehe https://www.marktstammdatenreg…bpages/welcheAnlagen.html
Muss ich die Batterie registrieren ? Nach Ihrer Seite interpretiere ich ebenfalls NEIN bzw. warten bis endgültige Klärung.

Wie vor, lies meinen Beiträge, ja, auch eine Batterie ist nach dem geltenden Recht registrierungspflichtig. Da sie mit dem EVU-Netz via Hausnetz verbunden wird, lies einfach nochmal nach. Und zum dritten Mal: Ich kann das unter technischen(!) Gesichtspunkten nicht nachvollziehen. Es ist ideologisch, vielleicht?

Eventuell hat sich so ein grüner Ideologe gedacht: "Ich muss das wissen, wenn jemand sich von der Versorgung unabhängig macht. Weil er eine Unbekannte in der Energiebilanz ist, mit seinem Verhalten." - Ob das was brächte? Unter Umständen vielleicht. In der Zukunft. In der Mangelwirtschaft oder so?

Nur so könnte ich eventuell ein bisschen verstehen, warum das ins Gesetz so reingeschrieben wurde. Technisch wie gesagt nicht nachvollziehbar. Aber schon mal ein Kataster angelegt und die Schafe gezählt nebst zugehörigen Stallnummern.

Vielen Dank im Voraus


Hier die Anwort wenige Tage später:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 28.06.2019 08:56 Uhr.

Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht,

So einen Hokuspokus schreibe ich auch gern mal als Fachkundiger, Nebelwerfer, wenn ich mir bewusst bin, dass ich einen Murks vertreten/verteidigten muss.
[[top]]

Wann ist denn ein Wohnhaus nicht galvanisch verbunden? Nicht galvanisch verbunden sind beispielsweise Stromkreise in Kathodischen Korrosionsschutzanlagen, also hier über Elektrolyt. Deine Bude ist mit Kupfer angeschlossen, was für eine "hilfreiche" Bemerkung "Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht"?! Sollst Du Dir einen Trenntrafo einbauen, 50 kVA ++? Was soll das?

braucht die Anlage nicht registriert werden.

Besteht sie aber! Die galvanische Verbindung, und somit: meldepflichtig.

Bei reinen Inselanlagen, zB. Versorgung einer Teichpumpe, braucht es keine Registrierung.

Genau so ist es gesetzlich geregelt, lies das bitte nach, was ich zitierte aus dem Register-Hinweistext zur Rechtslage. Ich schrieb von der Alm da droben, die nimmer. Ist Dein Haus so abgelegen, ohne Elektrizität?! Na also! Explizit so steht es drin im Gesetz, damit kein Schlupfloch bleibt! Lies meine Zitate bitte.

Sobald die Anlage jedoch mit dem Stromnetz verbunden wird, sei die Einspeisemengen noch so klein, besteht eine Registrierungspflicht und Anmeldung beim Netzbetreiber."[/i]

Nein, hier irrt Dein Bekannter. Leider ist das so nicht im Gesetz drin, wie er urteilt (sage ich immer wieder: leider!). Ich würde es auch gern so sehen wie der!

ES IST UNERHEBLICH, OB DU EINSPEIST ODER NICHT! Laut Gesetz!

Technisch ist das so, dass Du keine Netzrückwirkungen erzeugst. Dein Netzbetreiber merkt nix von Deiner Anlage, oder von meiner. Außer, dass ich weniger zahle. Du sicher auch.

Nur, wenn jetzt sehr viele solche Anlagen haben, dann schon irgendwie ... Die letzten beißen die Hunde, soll heißen, die bezahlen dann den Netzausbau und so weiter, was dann eine unabweisbare Begründung für Kontrolle und Zuteilung würde, schrieb ich hier alles schon. Läuft ja schon, bekanntlich.

Zum dritten Mal: Allein die Möglichkeit, dass Du Deine Bude - die Du via Batterie oder wasweißich - autark elektrisch versorgst, und ab und an an das Netz ANSCHLIESZEN KANNST, reicht aus für die Meldepflicht. Und genau genommen sogar für die Genehmigungspflicht, wie ich schrieb. Da die Dir das versagen können, also besser nichts melden?

Deine folgenden Ausführungen sind sicherlich wahr und interessant, aber leider ohne Rechtsverbindlichkeit und Nutzen hinsichtlich Abwehr der Meldepflicht. Mit "Geschmäckle" kommst Du beim Verwaltungsgericht oder wie auch immer juristisch nicht weiter. Wertlos. Nur eine Änderung der Gesetzeslage (!) hülfe ab.

Ich habe auf den Schmitz verwiesen, der auch empfiehlt, gar nicht erst zu melden.

Weil selbst die Institutionen mit dem GESETZ NICHT KLAR KOMMEN! Siehe Dein Bekannter, oben.

Freundliche Grüße

H.


Zum damaligen Zeitpunkt gab es aus dem alten EEG2017 noch die schwammige Formulierung mit "unmittelbar und mittelbar". Im neuen EEG2023 ist der §61 komplett gestrichen und auch auf das Wort mittelbar wird verzichtet.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Ich selbst habe im April 2022 dem VNB und den Stromlieferanten schriftlich mit Blockschaltbild informiert, dass ich eine stromerzeugende Anlage die NICHT netzparallel arbeitet in Betrieb genommen habe. Es gab hier keine Beanstandung, nicht mal irgendwelche Rückfragen.

Es mag "ein Geschmäckle" haben, dass in verschiedenen Texten nach wie vor die Kunden in Unsicherheit versetzt werden, um die Futtertröge des Elektrohandwerks und der VNB zu füllen.

Und nochmal: Noch NIE wurde eine NICHT-Netzparallele PV-Anlage welche die Verbraucher, also die Hausverteilung, wahlweise exklusiv, der einen oder andern Stromlieferquelle zuschaltet, juristisch angegriffen. Und von diesen schaltbaren Hausverteilungen gibt es mittlerweilen tausende in Deutschland.(Seit Jahrzehnten viele alleine schon mit Dieselgeneratoren!)

Verständnis hätte ich, wenn der Stromlieferant eine Art "Mindermengennutzung" für den bestehenden Netzanschluss fordern würde. In diesem Fall genieße ich das Privileg dem VNB-Techniker mitzuteilen, er soll seinen Zählerschrott demontieren und sich vom Acker machen! [[zigarre]]

Grüsse von Zorro

PS: Das von mir oben rot markierte fiel mir noch auf: Da hast Du völlig Recht. Ich schrieb hier mehrfach sinngemäß, dass es asozial ist, die Netze nur nachts (im Notfall oder so) zu nutzen, Netze, die für Dich und mich vorgehalten werden, die aber Andere im Wesentlichen finanzieren müssen.
Und dass m. E. DESHALB der Anschlusspreis hundert Mark im Monat und die kWh nur einen Pfennig kosten sollte. Mal sehen, ob dann sich wirklich vile Leute den Zähler ausbauen lassen?
Aber vielleicht kommt es ja so. Kontrolle und völlig neue Preisbildung. Wer sicheren Strom haben will, zahlt dann Liebhaberpreise. Tschau Mama ...

[[zigarre]]

Danke für den Bericht über deine Inselanlage. Sehr interessant....... noch ein paar Infos zu "kleinen Offgridinseln".....

Olivia @, Montag, 19.06.2023, 12:31 vor 988 Tagen @ Zorro 2610 Views

Das, was du vorstellst, ist genau die Lösung, die ich ebenfalls für die Zukunft anstrebe.

Leider haben Corona und Krieg meine Planungen stark verzögert. Derzeit habe ich zwei kleine Inseln laufen, jeweils mit LiFePo4-Akkus und Victron-Peripherie (im Laufe der Jahre entstanden) und eine etwas größere Insel, die gerade mit einer erweiterten Bluetti als Basis entsteht. Alles absolut unabhängig vom öffentlichen Netz und lediglich zu Test- und Erfahrungszwecken installiert. Immerhin habe ich gestern den Waschvollautomaten von morgens bis abends am Stück betreiben können (40-60 Grad) und die Bluetti ist immer noch zur Hälfte gefüllt (ohne Anbindung an Solar - ich warte auf die Panele).

Auffallend ist allerdings der enorme Verlust durch die Wechselrichter. Völlig gleichgültig, ob Ecoflow, Bluetti oder Victron samt LiFePo4.

Für mich auch ganz neu ist der "Zitterstrom", den die neuen, "ökologischen" Waschvollautomaten anfordern. Es wechselt beim Heizen fast jede Sekunde zwischen 800 und 1300 Watt und beim Waschvorgang ebenfalls "zitternd" zwischen 0 und 300 Watt. Das kannte ich bisher nur von Induktionskochfeldern. Die Bluetti zeigte das "Zittern" durch die hektische Ventilatorgeschwindigkeit an, da sie versuchte, mit diesem ständigen Hin- und Her Schritt zu halten. Der Ventilator ging jedoch beim eigentlichen Waschvorgang mit niedrigerem Verbrauch trotz "Zitterei" kaum an. Dank App konnte man diese "Besonderheiten" live verfolgen. Bin gespannt, ob das "Gezittere" dem Wechselrichter der Bluetti gut tut.

Die größeren Maschinen haben sehr leistungsfähige Wechselricher installiert (Spitze bis 4.800 W) und die "fressen" auch, wenn sie lediglich bereit stehen. Niedrigere Stufen kann ich nur bei meinem Victron Wechselrichter einstellen. Weder Bluetti noch Ecoflow bieten das an. Auf diese Thematik macht Victron u.a. auch in Schulungsvideos aufmerksam und empfiehlt den Einsatz von "kleinen" Wechselrichtern..... je nach Anforderung der verbundenen Geräte... also nicht "einer für alle".

Warum sind solche Informationen wichtig? Für "Dunkelflauten"..... mit wenig Sprit.

Zielsetzung für eine zukünftige, größere Anlage wäre also, Kleinverbraucher (Licht, Router, Notebooks etc.) separat auf DC umzustellen und nicht mehr über das 230 V Netz (offgrid oder ongrid) zu laden.

Ach, zum Verbrauch von Waschvollautomaten (neue Generation, mittlere Preisklasse).
Frottee-Waschgang 60 Grad (Handtücher etc.) - vom Stromnetz ca. 750 W,
Kurzwaschgang 40 Grad - vom Stromnetz ca. 450 W
Baumwolle 60 Grad vom Wechselrichter ca. 850 W - geschätzt aus den Prozentangaben

Schonladevorgang der Ecoflow (110 W) über Victron Wechselrichter: Verbrauch Wechselrichter 30 W auf niedriger Stufe. Entzogen aus der Batterie werden also 140 W.

So weit zu Inseln und Wechselrichtern......

--
For entertainment purposes only.

Inselanlagen KÖNNEN beim Marktstammdatenregister nicht angemeldet werden!

Friedrich @, Donnerstag, 15.06.2023, 08:45 vor 992 Tagen @ Hannes 4358 Views

Hier ein launiges Video (11 min) von Andreas Schmitz - er hatte vor kurzem eine Petition durchgebracht in Sachen Balkonsolar (800 Watt, Registrierungspflicht etc.), welche in politischen Kreisen sogar mal auf Resonanz stieß.

https://www.youtube.com/watch?v=6zm3UyanxMY

Er erklärt den ganzen Wahnsinn, den er auslöste, nachdem er meinte, in "Gutmenschenmanier" ein braver Deutscher sein zu wollen ... :-P

In dem Marktstammdatenregister-Online-Formular ist seit Jahr und Tag nicht vorgesehen, dass du nix einspeist. Einspeisen geht aber ja gar nicht bei einer Inselanlage? Also was tun mit dem Formular? Hört selbst ...

Aber danach haben "sie" deine Daten und der softwareprogrammierte Maschinenmoloch fängt dann an dich zu verdauen. Bei der geringsten Verdauungsstörung hervorgehoben durch die allgegenwärtige Normopathie - bekommst du die volle Breitseite ab - und das hört auch nie mehr auf. Die stalken dich so lange, bis du an Suizid denkst. Schau das kurze Video.

Lösung: Insel aufbauen, betreiben, nicht mit dem Netz verbinden (Netztrenn- oder Notstromschalter oder halt: reichlich Kabel durch die Wohnung legen!) und ganz ruhig verhalten. Niemals das Marktstammdatenregister oder gar den Netzbetreiber kontaktieren. Alles ist friedlich, alles ist gut und du bist damit sogar der bessere Deutsche.

Ansonsten würde auch ne Meldepflicht für solarbetriebene Taschenrechner gelten! Das ist natürlich barer Unsinn. Wer sich mit Gesetzen und Verordnungen zu dem Gebiet mal etwas nächer auseinandersetzen möchte, hier ein aktuelles Gutachten:

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldep...

Coooool - da hat man was zum Vorlegen und zusammen mit den Erfahrungen im Video oben gibt mir das eine gewisse Vorfreude, falls es mal zu Diskussionen kommen sollte.

Ansonsten ist es bald soweit: das Haus wird vom öffentlichen Netz genommen! Stromanschluss weg = höchste Freiheit!! Keine Meldepflicht mehr, kannst machen was du willst, die VDE ist ein guter Partner aber kein Muss und die 100 kWh über Winter, die noch gefehlt haben, die kann man auch mit einem Generator erzeugen oder noch ein paar steile Paneele mit Südausrichtung aufstellen.

Denn merke: el. Energie wird in Kürze scheißteuer werden, sodass sich so eine Anlage im Nu sogar monetär amortisiert. Ganz abgesehen von der Autarkie und den rollierenden Abschaltungen - der Habock nennt das: flexible Nachfrage ... verhöhnen kann ich mich auch selber!

Klink dich aus, werde frei und mach ja nicht den Fehler irgendetwas zu registrieren, denn rex = König, regis ist der Genitiv: des Königs .... du schenkst bei einer Registrierung Dein Eigentum dem Moloch! [[sauer]]

Freiwillig?

Der gute Schmitz wollte Kosten sparen

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 15.06.2023, 09:26 vor 992 Tagen @ Friedrich 4340 Views

Statt nix hätte er 1 KWh per anno eintragen können. Allerdings ist der Einspeisezähler dann zu bezahlen. Geht nicht gibts nicht. :-P

Grüße

--
[image]

Afuera!

Zählertauschgebühren sind in den meisten Fällen illegal

Echo @, Donnerstag, 15.06.2023, 13:47 vor 992 Tagen @ FOX-NEWS 3756 Views

EMPFEHLUNG 2022/15-IX 22. Februar 2023

Ein gesetzlicher Anspruch auf Erhebung einer Gebühr zusätzlich zum Entgelt nach POG, z. B. für den Zählertausch bzw. -ausbau, besteht damit nicht.

Die Schornsteinfeger haben sich schon positioniert und begrüßen dem Kompromiß beim Heizungsgesetz.

Durran @, Donnerstag, 15.06.2023, 12:21 vor 992 Tagen @ Hannes 4682 Views

Die Schornsteinfeger biedern sich dem System wie schon so oft in vorauseilenden Gehorsam an.

Schornsteinfeger begrüßen Ampel-Kompromiss zum Heizungsgesetz.

Auf Kritik stieß bei den Schornsteinfegern auch die geplante Regelung, dass Effizienzchecks bei Wärmepumpen nur in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten erfolgen sollen. Wenn stattdessen alle Wärmepumpen geprüft würden, könne dies zu erheblichen Energieeinsparungen führen.

Also dürfen wir damit rechnen, dass auch Wärmepumpen einer kostenintensiven jährlichen Überprüfung durch den Schornsteinfeger zum Opfer fallen.

Wo vor Wochen noch heftige Kritik der Glücksbringer angesagt war, herrscht nun große Zustimmung.
Seltsam, aber sichert es nicht die Einnahmen der Schornsteinfeger für die nächsten Jahrzehnte.

Sie plädierten dafür, Ausnahmeregelungen für ältere Hausbesitzer nicht an eine Altersgrenze wie 80plus zu binden, sondern alle Rentner von der 65-Prozent-Verpflichtung zu befreien, vorausgesetzt sie lassen eine energetische Bewertung ihres Gebäudes vornehmen.

Wer macht dann die energetische Bewertung eigentlich? Na klar, auch der Schornsteinfeger.
Und ich hatte mich schon gewundert warum die Schornsteinfeger nun auch alle Energieberater sind.

Jetzt dämmerts mir so langsam.

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