Interessant

Manuel H., Sonntag, 04.06.2023, 12:21 (vor 327 Tagen) @ aliter2018 Views

Ich dachte, es ist die Entscheidung des Vermieters, welche Zähler er einbaut.

Die Leute, die ihre Stromzähler innerhalb ihrer grundgesetzlich geschützten Wohnung haben, sind da durchaus im Vorteil.

Ich keine eine Mieterin, die hat über 5 Jahre keinen Zähler-Ableser hereingelassen. Da sie aber auch nie einen Zählerstand freiwillig und selbstabgelesen übermittelte, wurde sie über Jahre geschätzt.

Erst nach fünf Jahren (und wohl auch nur wegen der Verweigerung, selber abzulesen) erwirkte der Stromprovider gerichtlich eine Zwangsöffnung der Wohnung zur Zählerablesung, der als Versäumnisurteil stattgegeben wurde.

(Die Mieterin war Alkoholikerin und Messie, der Zwangsöffnung wurde wenige Wochen vor ihrem Tod stattgegeben, die Ablesung ergab, dass die Schätzungen um Tausende kWh höher waren als der tatsächliche Verbrauch, die Erben können also mit einer Gutschrift rechnen)

Wer also einem Zählerwechsel nicht zustimmt und die Geräte innerhalb der Wohnung hat, hat gute Chancen, dass der Zähler nicht gewechselt werden wird.


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