Meine Vermutung zur Meldepflicht

Manuel H., Samstag, 03.06.2023, 10:14 (vor 327 Tagen) @ Hannes2276 Views

Wenn die PV Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, dann muß ja der Zähler gewechselt werden. Das macht dann der Provider, der gleichzeitig gehalten ist, dann die Anmeldung und Registrierung zu kontrollieren.

Die, die solche Anlagen betreiben, und die alten Zähler nicht wechseln lassen, die haben dann den "Genuss" rückwärtslaufender Zähler und entsprechend hoher Vergütung des eingespeisten Stroms.

Solange das nicht auffällt, fällt das nicht auf. Fällt es aber auf, ergeben sich gleich mehrere Straftatbestände, darunter Steuerhinterziehung.

Insel-Lösung habe ich so verstanden, dass der gewonnene Insel-Strom nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, sich das dann so verhält, als würde man sich eine geladene Batterie kaufen und damit den Trockner heizen. Die Batterie muß man ja auch nicht anmelden.

Möglicherweise gibt es aber eine Sonder-Regelung für PV Anlagen, weil der Staat den geplanten Strommangel verwalten muß und dafür eine Masse Daten des Bedarfs braucht. Dann bewegen wir uns aber im Bereich der Ordnungswidrigkeit (maximal) und auch nur, wenn es auffällt.

Zur Umsatzsteuerpflicht weiß ich nur, optiert man für eine Vergütung der Einspeisung, dann sind die erhaltenen Vergütungen umsatzsteuerpflichtig. Möglicherweise aber dann nicht, wenn man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt.

Ob der selber produzierte Strom, den man selber verbraucht, umsatzsteuerpflichtig ist, ist eine interessante Frage.

Sie wäre ja ähnlich wie ein Schweinezüchter, der sein eigenes Schwein auffuttert. Eigentlich müßte das als Privatentnahme verbucht werden, da er ja das Schwein gewerblich (also mit Vorsteuerabzug) gezüchtet hat und die Entnahme in den privaten Bereich den Gewinn und damit die Steuer schmälert. Möglicherweise gibt es da aber Sonderregelungen in der Landwirtschaft. Möglicherweise gibt es auch Sonderregelungen bei Solar.


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