"Deurtschen Eigenschaft" Staatsangehörigkeit ... - Hier Amtlich bestätigt?!

Lenz-Hannover, Mittwoch, 17.05.2023, 08:56 (vor 344 Tagen) @ D-Marker1734 Views

Die Wählbarkeitsbescheinigung für Bundestagswahlen bestätigt folgende Informationen amtlich:

persönliche Daten der Wahlbewerberin oder des Wahlbewerbers,
Deutscheneigenschaft nach dem Grundgesetz,
das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und
das Fehlen von Gründen, die die Wählbarkeit ausschließen.

Sie wird kostenfrei erteilt von der Gemeinde, in der die sich bewerbende Person ihren Hauptwohnsitz hat.

https://bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/waehlbarkeitsbescheinigung.html#id-1

Wenn ich bei meiner Gemeinde mit einem neuen / ausländischen Pass antrete wäre die Staatsangehörigkeit "sofort" weg, dass Deutsch würde bleiben.

Das es ja um juristische geht, würde ich nicht einmal das Datum auf dem Zettel an garantiert ansehen.


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