Korrekturen/Ergänzungen zur Agrarland(nebenkosten)diskussion
Zahlungen wie Landwirtschaftskammer und Grundsteuer (A) und auch Zahlungen an den Wasser & Bodenverband sind Verpflichtungen des Eigentümers. Wenn die Flächen nicht verpachtet sind, ist eine Pflichtversicherung wie Berufsgenossenschaft fällig; auch wenn dies Flächen brach liegen. In der Regel belaufen sich die Nebenkosten für die Fläche auf 50 bis 100 EUR je ha und werden direkt oder indirekt vom Pächter gezahlt.
Landwirtschaftskammer nur, wenn man Landwirt ist/LW betreibt. Nicht bedeutsam für Nicht-Landwirte/reine Verpächter von LW-Flächen.
Wasser- und Bodenverband nur in den Regionen, wo es das gibt. Ist eher die Ausnahme als die Regel.
Zwangsmitgliedschaft Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung ist klar, es sei denn, man hat verpachtet. Dann ist es Sache des Pächters. Oder man hat Befreiung wegen wirklich sehr geringen Flächengrößen.
Grundsteuer (Grundsteuer A) ist auch klar, die ist aber wegen geringer Hebesätze vergleichsweise gering. Entsprechend gering sind aber auch vergleichsweise die Pachtzinserträge.
Noch nicht gibt es Rundfunkgebühren für Rüben-, Spargel- und Weizenfelder. Da die Intendanten, Quotenrepräsentanten, Redakteuere und Hofberichterstatter aber gut bezahlt werden wollen und jeder Radiosender gleichzeitig 2-3 Moderatoren pro Musiksendeminute hinterm Mikro haben und bezahlen will ... wer weiß.