Landwirtschaftskammer oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft?

Wayne Schlegel, Montag, 17.04.2023, 12:14 (vor 1048 Tagen) @ Albrecht2498 Views

Ich vermute eher letzteres, weil die "Zwangsbeiträge" erheben dürfen.

Es gibt Freigrenzen - allerdings nur für geringe Gesamt-Flächengrößen. Befreiungsantrag notwendig. Es sind auch bestimmte Stichtage wegen der Jährlichkeit der Beiträge zu beachten.

WICHTIG: Verpachtete Flächen werden einem nicht angerechnet, da muss der Pächter/Landwirt selbst für zahlen. Freilich muss an angeben, welche Flächen an wen verpachtet sind. Pachtzinshöhe ist irrelevant.

Einfach rasch bei denen anrufen, die geben bereitwillig und hilfreich Auskunft, auch welche Vordrucke für evtl. Befreiungsantrag


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