Bislang nur ein Gesetzentwurf. Beschlossen ist ja noch nichts.
Ich habe jetzt keine Panik und zu Schnellschüssen neige ich auch nicht. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Es gibt immer Schlupflöcher und die technische Entwicklung schreitet ja auch voran. Ob Habecks feuchte Träume so beschlossen werden steht ja noch völlig in den Sternen. Heizungen, egal ob Öl oder Gas laufen in der Regel zwischen 30 -40 Jahre problemlos. Reparatur ist also noch lange möglich, entsprechende Teileversorgung voraus gesetzt.
Der Gebrauchtmarkt wird gerade jetzt von auf Wärmepumpe umstellenden Eigentümern geflutet. Man sich billig Teile für ältere Heizanlagen besorgen.
Wärmepumpen selbst haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Man geht von 15 Jahren aus. Ist also sowohl von den Stromkosten als auch von den Investitionskosten ein teurer Spaß.
Aber warten wir mal ab was von der Gesetzesvorlage dann tatsächlich beschlossen wird.
Für Vermieter hat man natürlich vorgesorgt, damit die Mieten nicht weiter explodieren. Na ob das so aufgeht?
Daher sollen Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Bezugskosten für Biomethan nur den Betrag weitergeben dürfen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele. Dies soll auch bei allen biogenen Brennstoffen, insbesondere auch bei Pellets/fester Biomasse gelten. Ohne diese Regelung besteht die Gefahr, dass Vermieter weiterhin eine hinsichtlich der Investitionskosten günstige Gasheizung einbauen und Mieter in der Folge mit den hohen Betriebskosten eines grünen Gasversorgungsvertrags belastet wären.
Welchen sozialen Sprengstoff dieser Irrsinn birgt, darüber ist man sich schon bewusst.
Der Vermieter darf also die real anfallenden Kosten für den Bezug teurer, aber ökologisch guten Heizstoffen, nicht mehr umlegen. Das ist natürlich Wahnsinn.