Eichelburg saß eineinhalb Jahre, unter Schwerverbrechern.
Ohne ordentliches Gerichtsverfahren, allein auf Grund eines bei den Haaren herbeigezogenen ärztlichen Gutachtens.
Nicht einmal die Chance auf ein Gerichtsverfahren, wo er sich auf eine in einem Rechtsstaat übliche Weise für seine verbalen strafbaren Äusserungen verantwortlich machen hätte können, hatte man ihm gelassen.
Also, in Metternich'scher Manier: "Einspirrn" und "dunstn lassn"...