PM an mich diesbezüglich:

Dieter, Dienstag, 28.03.2023, 18:40 (vor 392 Tagen) @ Dieter3377 Views

Die zitierte Seite der Kanzlei Döhmer datiert aus 2013.
2017 wurde das StGB diesbezüglich geändert. https://www.br.de/nachricht/angriffskrieg-100.html

Diese Änderung erscheint im Licht der jüngsten Äusserungen von Frau Merkel zur
Ernsthaftigkeit der Minsker Vereinbarungen doch etwas weniger "harmlos" als vom BR dargestellt.
Die Herbeiführung der Gefahr eines Angriffskrieges ist im Zuge dieser Rochade wohl straffrei gestellt worden.
Ich kann und möchte dies jedoch nicht juristisch beurteilen.

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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