Was hindert die Aufarbeitung der Corona-Politik?

Falkenauge, Dienstag, 28.03.2023, 09:24 (vor 640 Tagen)3647 Views

Der langjährige Richter Dr. Manfred Kölsch weist nachfolgend schonungslos auf die Hindernisse für die dringende Aufarbeitung der verheerenden Corona-Politik hin. Das Bestreben der politisch Mächtigen, sich weiter der Vorzüge zu bedienen, die die Pandemie ihnen eröffnet habe, und das Interesse der wirtschaftlichen Profiteure an der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells seien neben Furcht vor Aufdeckung von Unfähigkeit und Fehlverhalten die Motive, die eine offene Aufarbeitung verhindern. Da die Funktionselite eine offene Debatte kaum überstehen würde, erkläre sie ungestraft Kritiker zu antidemokratischen Systemfeinden, die außerhalb des Diskurses stehen.

Von Dr. Manfred Kölsch

I.

Hat nun die Phase der Aufarbeitung der Corona-Politik der letzten Jahre begonnen? Ist nicht ein allgemeines Aufatmen zu spüren nach dem Wegfall fast aller Grundrechtseinschränkungen? Wir haben viel zu verzeihen, hört man von Jens Spahn. Karl Lauterbach nennt das Verhalten der Kliniken bei der Anschaffung von neuen Intensivbetten und dem Verhalten bei der Geltendmachung der sog. Freihaltepauschale Betrug. Hardliner der Lockdown-Politik wie Karl Lauterbach, Jens Spahn, Lothar Wieler und Christian Drosten sind nun der Auffassung, Schulschließungen seien unnötig gewesen. Selbst den Ethikrat haben Bedenken erreicht: Besonders Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seien Gesellschaft und Politik vieles schuldig geblieben, beklagt nebulös die Vorsitzende Prof. Alena Buyx.

Die Skepsis bleibt dennoch.

Es wird vermieden, die Aushebelung einer freien, egalitären und solidarischen Bürgergesellschaft durch Grenzschließungen, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Eltern-Entrechtung, indirekte oder partiell direkte Impfpflichten und Verfolgung von Maßnahmenkritikern als Irrweg zu benennen. Die Rechtsverletzungen bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe werden aus der Diskussion herausgelassen. Die Frage, wie es möglich war, dass dies alles bei Medien, „Experten“ und Bevölkerung nicht auf nennenswerte Opposition gestoßen ist, wird umgangen.

Denn wäre nicht, wollte man „viel verzeihen“, anzuerkennen, dass die Impfskeptiker zu idealen Sündenböcken auserkoren worden sind? Dazu haben maßlose Entgleisungen unseres politischen Personals geführt:
• „Gibt es eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen? Ja!“ (Vorsitzende des Ethikrates Prof. Alena Buyx)
• „Die Polizei soll 2G-Kontaktbeschränkungen auch zu Hause überprüfen.“ (Janosch Dahmen, Gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen)
• „Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel und sie gefährden uns alle.“ (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
• „Wahrscheinlich wird am Ende dieses Winters jeder geimpft, genesen oder gestorben sein.“ (Jens Spahn, am 22.11.2021, damals Gesundheitsminister)
• „Kinder sind zur Zeit gemeingefährlich. Was Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zur Zeit für Covid-19 – Wirtstiere!“ (Jan Böhmermann im ZDF).

Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

So wurde Zwietracht zwischen den Menschen gesät. Unabhängig von dem Pandemiegeschehen sollten alle, die nein zu sagen in der Lage sind, dem Hass der Mitbürger ausgeliefert werden.

Die fehlende Wirksamkeit der Impfungen ist nicht Gegenstand der Diskussion. Die umfangreichen Haftungsbefreiungen der Hersteller für Folgen aus den unzureichend geprüften Impfstoffen sind ein Tabuthema. Weshalb die Entschädigung von Impfschäden auf massive Hürden bei den Gerichten trifft, wäre zu untersuchen.

Denn haben Sie schon einmal eine Entschuldigung gehört für die maßlosen Diffamierungen der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten? Obwohl man weiß und von Anfang an wissen konnte, dass die Impfungen weder den Geimpften vor einer Ansteckung schützen, noch der Geimpfte als Ansteckungsherd für andere ausscheidet. Obwohl man weiß und hätte wissen können, dass die Risiken psychischen und physischen Leids als Folge der Impfungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu deren (nicht vorhandenen) Vorteilen stehen.

Schulschließungen werden nun zwar als unnötig bezeichnet, mit den Folgen – Einsamkeit, Depressionen von Kindern bis hin zum Suizid, Übergewicht mangels Bewegung bis hin zu Diabetes, nicht nachholbare Lerndefizite, die bei vorher bereits Benachteiligten die Benachteiligung noch vergrößert haben – werden Kinder und Eltern allein gelassen.

Zweifel an einer wirklichen Aufarbeitung bestehen auch deshalb, weil die Beschwichtiger immer behaupten, sie hätten ihr Bestes gegeben, es jedoch nicht besser wissen können. Dabei wird geflissentlich „übersehen“, dass das politische Personal diese angebliche Unwissenheit zu Beginn der Pandemie selbst verschuldet hat.

Eine Entschuldigung für Datenmangel gibt es nicht. Die „Unwissenheit“ rührte zum Teil daher, dass einseitig interessengerichtet „Experten“ als Berater ausgewählt worden sind. Aber auch Untätigkeit trug dazu bei. Schon 2001 hatte das RKI darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der für einen Pandemiefall im IfSG vorgesehenen, nicht-pharmazeutischen Interventionen (sog. NPI, etwa Maskenpflicht, Lockdowns, Schulschließungen etc.) völlig unerforscht seien, so auch der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG (S. 36).
Trotz ausdrücklicher Mahnung, deren Effektivität vor dem Eintritt einer Pandemie zu klären, geschah nichts. Das mit der Folge, dass sämtliche NPI – vorwerfbar – im „Blindflug“ erfolgten.

Die politische „Funktionselite“ vermeidet es, sich Fragen zu stellen wie:
• Gab es eine Pandemie?
• Was ist zu der Qualität der PCR-Tests zu sagen?
• Wie ist das „Steuern“ der Maßnahmen nach Inzidenzzahlen zu beurteilen?
• Gab es jemals eine Überlastung der Intensivstationen?
• Gab es Gesetzesverstöße bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe?
• Wer ist überhaupt an Corona gestorben?
• Wie ist die Wirkung der Impfstoffe auf das Immunsystem zu beurteilen?
• Wer ist wegen der Impfung gestorben oder hat bleibende oder vorübergehende gesundheitliche Schäden davongetragen?

Eine unvoreingenommene, faktenorientierte Aufarbeitung findet nicht statt. Verständnis für diese Verweigerungshaltung sollen die nachfolgenden Ausführungen förderrn.

II.
1.

Die rational begründete verfassungsrechtliche Argumentation, wie sie bereits vielfach brillant dargelegt worden ist, prallt an einer „darunterliegenden“ Ebene mehr oder weniger wirkungslos ab. Aus dieser Ebene speist sich der massive Widerstand gegen eine Aufarbeitung. Eine unvoreingenommene Aufklärung ist nicht gewollt, weil dann die Art und Weise und der Umfang der Vorteilserlangung durch Profiteure bekannt würde. Die bereits verwirklichten wirtschaftlichen Vorteile müssen gesichert bleiben. Voraussetzungen zu schaffen, um eventuelle Rückzahlungsansprüche begründen zu können, soll vermieden werden. Zukünftige wirtschaftliche Gewinnchancen müssen gewahrt bleiben. Die von dem politischen Personal dazu zumindest aus Unachtsamkeit und Inkompetenz geleistete „Hilfestellung“ soll nicht aktenkundig werden. Ein befürchteter Ansehensverlust muss verhindert werden. Die Mächtigen wollen sich weiter der ungeahnten Vorzüge bedienen, die ihnen die Pandemie liefert. Wie stark ausgeprägt dieser Wille zum Machterhalt ist, lassen die in den vergangenen Jahren dazu bereits eingesetzten Mittel erkennen.

Die Durchseuchung der Gesellschaft mit „beharrenden“ Profiteuren darf nicht unterschätzt werden. Das politische Personal hat sich als Profiteur nicht gescheut, durch maßlose Panikmache zu verbreiten, die ergriffenen Maßnahmen seien alternativlos. Diese seien ergriffen worden ausschließlich im Interesse der Bürger, obwohl damit ohne hinreichende Kontrolle wirtschaftliche Partikularinteressen bedient worden sind. Die nachfolgend nur exemplarisch vorgestellten Beispiele decken eine Art Raubzug durch die von den Steuerzahlern gespeisten Staatsfinanzen.

2.

FFP2-Masken sollten nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für besonders vulnerable Personen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Ohne schlüssige Begründung, so der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsord¬nung vom 09.06.2021, legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – mit tatkräftiger „Unterstützung“ von Vertretern des Deutschen Apothekerverbands – am 27.11.2020 den Preis auf 6 € pro Maske fest. Nicht schlüssig deshalb, stellt der BRH fest, weil die Preise, mit denen die Apotheken in der Zeit von Ende November 2020 bis Ende Februar 2021 die Masken einkaufen konnten, von 1,62 € auf 0,40 € gefallen waren. Im Februar 2021 haben die Apotheken die Preise auf 3,90 € gesenkt. In dem vom BRH abgedeckten Berichtszeitraum (bis 09.06.2021) haben die Apotheken 290 Millionen Masken abgerechnet. Legt man die Einkaufspreise zuzüglich eines marktüblichen Kosten- und Gewinnaufschlags zugrunde, sind 2 € zu Lasten des Steuerzahlers konservativ gerechnet. Bei 290 Millionen abgerechneter Masken ergibt dies eine Lücke von 580 Millionen Euro zu Lasten des Staatshaushalts.

Dass diese Steuermittel sinnfrei (gleiches gilt für chirurgische und FFP2-Masken) vergeudet worden sind, wird durch die von der Cochrane-Gesellschaft am 30.01.2023 veröffentlichte Meta-Studie bestätigt, eine Gesellschaft, deren Ruf in der evidenzbasierten Medizin nicht in Frage gestellt wird. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Tragen von Masken epidemiologisch gesehen keinen oder allenfalls einen unbedeutenden Effekt hinsichtlich der Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung hat.

Dazu schon ausführlich: Wagner et al., Körperverletzung durch Masken?, Kapitel III.

Nach dem Bericht des BRH wäre ohne tatkräftige Hilfe des BMG dieser Gewinnschub für die Apotheken nicht möglich gewesen. Durch Verbreitung von Angst wurden Kaufanreize für Masken gesetzt und dadurch zugleich Umsatz und Gewinn in die Kassen der Apotheken gespült.

Es gab keinerlei sachgerechte Kontrolle der Mittelverwendung oder Preisüberwachung. Man war sich nicht einmal im Klaren darüber, wer zu den im Gesetz genannten „vulnerablen Personen“ gezählt werden sollte. Deshalb schwankte die Zahl der Anspruchsberechtigten zwischen 27,4 und 35,5 Millionen. Ohne Prüfung preiswerterer alternativer Vertriebswege gelang es der Lobby der Apotheker, die Verteilung der Masken über die Apotheken durchzusetzen.

Siehe weiter mit Anmerkungen im Text und Hinweisen:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/28/was-hindert-die-aufarbeitung-der-coron...


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