Absetzbewegung erfolgte nicht wegen Sanktionen

Soham, Montag, 27.03.2023, 15:05 (vor 386 Tagen) @ Rheingold2751 Views

sondern wegen zu niedriger Zinszahlungen für die Einlagen der Kunden.

Die SVB hat ihre Kundengelder zum Zeitpunkt sehr niedriger Zinsen in langlaufende Anleihen investiert. Durch die schnellen und starken Zinserhöhungen haben diese Anleihen im Kurswert verloren. Die Kunden fordern nun höhere Zinsen - da der Leitzins angehoben wurde. Diese höheren Zinsen kann die SVB nicht zahlen, da sie in langlaufenden Anleihen gebunden ist, welche sie wegen des gesunkenen Kurswertes nur unter Verlusten verkaufen könnte (dies würde zu realen Verlusten, statt nur Buchwertverlusten führen).
Da die SVB den Kunden keine höheren Zinsen zahlen konnte, haben diese ihre Einlagen abgezogen, um an anderer Stelle profitabler zu investieren. Das Abziehen von Kundengeldern hat die SVB dann zum Verkauf ihrer im Kurswert gesunkenen, langlaufenden Anleihen gezwungen, was zu Verlusten geführt hat, welche den Konkurs verursacht haben.


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