Med-gabe wird von einem Arzt angeordnet ...
Die verordneten Medikamente, Bedarfsmedikamente, Behandlungspflege nach SGB5. Ohne Anordnung= Körperverletzung etc.
Ja, alleine der Arzt entscheidet über die Verordnung und Dosierung der Medikamente. Allerdings haben Pflegende eine Notfallkompetenz. Was bedeutet das konkret? Immer dann, wenn Leib und Leben des Patienten akut gefährdet sind, darf eine Pflegekraft über die Verordnung und Dosierung selbst entscheiden.
Quelle: Pflegewiki
Selbst Paracetamol darf ich nicht ohne Anordnung geben!
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