Das kann ein Jurist beantworten, z.B. Wohnrecht

tomflitzebogen, Sonntag, 12.03.2023, 21:52 (vor 403 Tagen) @ Joe683832 Views

Soll doch die Oma ihr Haus verkaufen und sich auf 17m2 in Altenverwahrung zurück ziehen.

Wenn es Ihr Haus ist, oder dass vom Ehepartner muss sie es ja nicht verkaufen. Wenn die Oma kein Geld und nur eine normale oder sogar kleine Rente hat, wo von soll sie das zahlen. Für andere Fälle gibt es ein Sozialrecht, danach haben Eigentümer bzw. Ehegatten von Partnern die ins Pflegeheim müssen lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung bzw. in dem Haus, die können nicht rausgeschmissen werden. Und das Sozialamt wird die Heizung nicht bezahlen.


Habeck will das genau so und nicht anders.

Das ist Deine eigene Meinung.


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