Das wurde von unserem Gesundheitsminister Spahn per Verordnung so beschlossen
In dieser Anfrage der AfD sind die Ausnahmeregelungen zusammengefasst https://dserver.bundestag.de/btd/20/032/2003271.pdf. § 32 Arzneimittelgesetz regelt die Chargenprüfung, deren Details durch Verordnungen geregelt werden können:
§ 32 AMG (Staatliche Chargenprüfung) COVID-19-Impfstoffe dürfen ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.