Dazu passend ein wieteres Gesinnungsurteil: Der ehemalige Abgeordnete der AfD Jens Maier darf nie wieder Richter sein
Hallo allerseits,
Die Generalstaatsanwalt München hat für den auf den Philippinen inhaftierten Blogger Oliver Janich zehn Monate Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Er habe sich durch Veröffentlichungen auf Telegram strafbar gemacht. Mit Zustellung des Strafbefehls ist auch die Aufhebung des Haftbefehls erfolgt.
https://test.rtde.tech/inland/156443-janich-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-haftbefehl/LG Reffke
Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Justizdienst zurückkehren. Früher arbeitete er als Richter am Landgericht Dresden, nun sollte er ans Amtsgericht Dippoldiswalde. Die Rückkehr Maiers hat viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und eine Diskussion über die Konsequenzen für den Richter entfacht. Das Justizministerium in Dresden hatte daraufhin beim Dienstgericht seine Versetzung in den Ruhestand "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragt.
Damit ist klar; es geht beim Richteramt nicht um Recht, sondern um parteipolitische Gesinnung.
Gruß Mephiustopheles