Warum reicht eine Selbsteinschätzung und warum ist keine ärztliche Bescheinigung nötig?
Muss ich ärztlich belegen, dass ich schwerhörig bin?
Nein. Im IfSG § 28b Abs. 2 werden ärztlich zu bescheinigende gesundheitliche Beeinträchtigungen genannt, die von der Maskenpflicht entbinden. Die Ausnahme der Maskenpflicht für Schwerhörige und Gehörlose fällt jedoch nicht unter diesen Punkt. Sie ist eigens im IfSG § 28b Abs. 3 und neu Abs. 4 geregelt und fällt nicht unter Abs. 2. Eine ärztliche Bescheinigung der Schwerhörigkeit ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig. Die Bescheinigung einer Schwerhörigkeit ist daher auch kein Gesundheitszeugnis. Die Bescheinigung basiert vollständig auf einer Eigeneinschätzung.