Hartzer mit Minijob

D-Marker, Montag, 12.09.2022, 16:53 (vor 589 Tagen) @ PPQ3202 Views

haben ähnliches Glück.

"Aufstocker erhalten beide Leistungen

Da es nach aktueller Informationslage seitens der Regierung keine ausschließenden Kriterien gibt, erhalten Hartz IV Aufstocker demnach beide Zahlungen. Einmal die 200 Euro Pauschale ab Juli sowie die 300 Euro Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022.
Zählt die Pauschale als Einkommen bei Hartz IV Bezug?

Kompliziert könnte es bei der Frage werden, ob und wie die Energiepreispauschale im Hinblick auf die Hartz IV Leistungen als Einkommen berücksichtigt wird.

Laut Bundesarbeitsministerium gibt es dazu derzeit noch keine Regelung: „Ob und inwieweit die Energiepreispauschale bei ALG-II-Aufstockenden als Einkommen zu berücksichtigen ist, wird im Rahmen der Umsetzung des Entlastungspakets noch zu klären sein“, heißt es von einem Sprecher des Ministeriums gegenüber der „taz“.

Hierbei komme es auf den Zweck und das Zusammenspiel der übrigen Entlastungen an.

Denkbar wären drei Szenarien:

1. Keine Anrechnung aufgrund Zweckbestimmung

Dabei ist der Zweck der Leistungen maßgeblich für eine Anrechnung, denn in § 11a Abs. 3 SGB II – Nicht zu berücksichtigende Einkommen heißt es:

(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.

2. Anrechnung als Erwerbseinkommen

Klar ist, dass bei einer Anrechnung der Energiepreispauschale als Einkommen höchstwahrscheinlich nicht viel davon übrig bliebe. Einerseits, dass es als Erwerbseinkommen angerechnet wird. In diesem Fall wäre allerdings der Erwerbstätigen-Freibetrag auf das reguläre Einkommen bereits angerechnet, so dass die 300 Euro Pauschale voll auf die Hartz IV Leistungen angerechnet würde – je nachdem wie hoch das Einkommen in diesem Monat ausfällt.

3. Anrechnung als sonstiges Einkommen

Eine weiteres Szenario wäre die Anrechnung als sonstiges Einkommen nach § 11 Abs. 3 SGB II. Hierbei gibt es keinen Erwerbstätigen-Freibetrag, lediglich die 30 Euro Pauschale für Versicherungen, sofern nicht schon anderweitig ausgeschöpft. In diesem Fall wäre sogar eine Aufteilung der gesamten Energiepauschale auf sechs Monate möglich, sofern die Einmalzahlung im Monat des Zuflusses zum Entfall des Leistungsanspruchs auf Hartz IV führe."

https://www.hartziv.org/news/20220723-erhalten-hartz-4-aufstocker-zusaetzlich-300-e-ene...

Auch hier.

https://www.swp.de/panorama/energiepauschale-minijob-300-euro-auszahlung-steuererklaeru...

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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