Das funktioniert vermutlich so:
Aus irgendwelchen Quellen (facebook, blogs) erhalten die Behörden die Info, dass ein BRD-Bürger plant, beispielsweise den Donbass für eine unerwünschte Berichterstattung zu besuchen. Daraufhin erteilt die Behörde dem BRD-Bürger eine schriftliche Ausreiseverbots-Verfügung, die sich vielleicht nur auf das Staatsgebiet der Ukraine bezieht oder so.
Ob sie dann an der Grenze zu irgendeinem Nachbarland an der Ausreise gehindert wird, halte ich dabei für wahrscheinlich, da sie ja dann über Drittländer in das verbotene Land reisen könnte. Anders wäre eine solche Anordnung ja nicht durchzusetzen.
Bei der Journalistin Alina Lipp war das nicht möglich, da sie nicht mehr in Deutschland polizeilich gemeldet ist, also hat man deren Konten beschlagnahmt und um ganz sicher zu gehen, auch die Konten ihrer Eltern. Was an diesen Anordnungen und Geldbeschlagnahmungen rechtsstaatlich sein kann, möge mir bitte einer erklären.