Die Kirche kommt mit 10 Geboten aus

D-Marker, Rostock (MV), Dienstag, 19.07.2022, 14:14 (vor 1311 Tagen) @ heller2126 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 19.07.2022, 14:22

Deutschland ist ein einziger, unüberschaubar komplizierter Flickenteppich von Korrekturgesetzen und -regelungen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anzahl-gesetze-rechtsverordnungen-deutschland-an...

Baurecht, Steuerrecht...

Dazu das, was die EU fabriziert.
Völkerrecht usw. oben drauf.

Ein Menschenleben reicht nicht, um alles zu lesen, was einen betrifft.

Nur ein Beispiel:
Ich wollte mir nicht die Hände einschmieren mit den Giften aus der chemischen Industrie, diese „Desinfektionsmittelspender“ in Geschäften, in Kaufhallen usw. Manche haben das ja gar zur Pflicht gemacht.

Mein erstes Opfer war mein Frisör.

Nach der endlosen Diskussion über meine Maskenbefreiung (Impfunfähigkeitsbescheinigung hatte ich damals noch nicht) bekam ich schließlich einen Termin.

Ich sollte mir die Hände desinfizieren.
Kann doch nicht sein, das da an den Spendern nicht dran steht, was drin ist...?

Also auf die „VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Mai 2012
über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“

verwiesen.

Und auf die darin verwiesene (Artikel 2 Satz(3) a ) „Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“.

Als ich bei Artikel 9 Satz 2 a) (Datum der Genehmigung und des
Datums ihres Ablaufs) angelangt bin, hat er es mit mir aufgegeben.

Zu den zugelassenen Bioziden bin ich nicht mehr gekommen.

Also brauchte ich nicht mehr mit dem Gewerbeamt drohen.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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