Tja, da reicht die Aussage eines Beamten, ohne Beweis? muss nur glaubwürdig sein?

Joe68, Dienstag, 28.06.2022, 16:06 (vor 639 Tagen) @ Mirko22721 Views

Dazu braucht es wohl kein Gutachten, keine Beweise, der Beamte muss nur glaubhaft versichern du wärst eine Gefahr?
Das reicht zumindest für das wegsperren und vorführen beim U-Richter. Es hätte auch schlimmer kommen können, z.B.

..... eine Geschichte, mit Nahzies, Waffen/Sprengstoff und Bedrohung, schon hast das SEK um 4 Uhr morgens im Haus, nachdem sie deine Tür eingetreten haben und die Familie mit Maschinenpistole im Anschlag und Taschenlampe blenden, und dich unter schmerzhaften Griffen die Hände auf den Rücken knebeln?

Allerdings hätte ich erwartet, in einem zivilisierten Land, das eine schriftliche Anhörung zur Beschuldigung kommt, aber doch nicht gleich eine Festnahmen und das wegsperren und vorführen beim U-Richter.


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