Mache Dich zunächst einmal vorab mit den Fragen vertraut ...

Greenhoop, Samstag, 21.05.2022, 12:35 (vor 678 Tagen) @ Otto Lidenbrock6744 Views

... und frage Dich, ob Du diese ruhigen Gewissens beantworten kannst oder nicht.

Musterbogen

Solltest Du zu der Überzeugung gelangen, dass den Staat (wer oder was ist das eigentlich) diese Informationen nichts anzugehen haben, dann bereite Dich

a) Auf einen Rechtsstreit vor oder ...

b) lege doch bereits jetzt jeden Monat 100,-- EUR zur Seite (falls möglich) und zahle ohne Wehmut

Beate Bahner schrieb hierzu u.a.:

Zensus 2022

Für die Erhebung der Daten ist das ZensG 2022 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 maßgeblich https://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2021/BJNR185100019.html. Es könnten auch noch das MZG Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte, https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/index.html#BJNR282610016BJNE001300000, sowie das BStatG das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke, https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/index.html#BJNR004620987BJNE000102116, einschlägig sein. Und zum Schluss ist noch die DSGVO anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung, https://dsgvo-gesetz.de/.

In der DSGVO sind zunächst einmal unter den Art. 12-23 die Rechte von Euch geregelt. Schaut sie Euch an, und macht Eure Rechte geltend, zB das Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, bevor Ihr überhaupt irgendwelche Daten weitergebt.

Wird man bestraft, wenn man die Daten nicht abgibt? Davon könnt Ihr ausgehen, egal, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder nicht, das haben uns die vergangenen 2 Jahre gelehrt!

Jeder muss sich fragen: Was ist mir meine Freiheit wert? Wie teuer verkaufe ich meine Freiheit? Was bin ich bereit zu tun, um für die Freiheit und Recht und Ordnung zu kämpfen?

Ist es zulässig bestraft zu werden? Meiner Auffassung nach NEIN.

Weder im Zensus2022 Gesetz noch im MZG sind Strafvorschriften enthalten. Es fehlt in diesen Gesetzen auch die Regelung, dass mit diesen Gesetzen in die Grundrechte, hier Art. 2 GG eingegriffen werden darf. Da in die Grundrechte nur mit einem Gesetz eingegriffen werden darf, in dem ausdrücklich zitiert ist, welches Grundrecht eingeschränkt wird, Art. 19 GG, sind diese Gesetze in meinen Augen nicht geeignet Euch zu einer Auskunft rechtmäßig zu verpflichten bzw. Euch zu bestrafen, wenn Ihr es nicht tut.

Lediglich im BStatG sind Strafvorschriften vorgesehen, aber auch dieses Gesetz kommt dem erforderlichen Zitiergebot des Art. 19 GG nicht nach, es ist nicht enthalten, dass mittels dieses Gesetzes in die Grundrechte eingegriffen werden darf, und somit ist es verfassungswidrig: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot.

Im Netz geht um, dass ein Zwangsgeld möglich wäre. Möglich ist alles, wenn sich niemand mehr an Recht und Ordnung hält. Abwarten!

Ich habe mich bereits entschieden.

Gruß - Greenhoop


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