In den Medien und der Rechtsauslegung große Unterschiede zwischen EU und RU

Andree, Freitag, 22.04.2022, 12:41 (vor 880 Tagen) @ Manuel H.2826 Views

Am 21.4.22 schrieb Baltische Welle um 19.00 Uhr: Der Rat für die Kodifizierung der Gesetzgebung beim russischen Präsidenten sprach sich gegen Pläne aus, Eigentum ausländischer Bürger oder Organisationen aus unfreundlichen Staaten in Russland zu enteignen. Entsprechende Überlegungen wurden vom Staatsrat der Republik Krim angestellt. Eine derartige Vorgehensweise widerspreche dem Artikel 35 der russischen Verfassung, sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch Artikel 1194. Seit 8. April befindet sich dieser Gesetzentwurf zur Beratung in der russischen Staatsduma. Enteignet werden sollten bewegliche und unbewegliche Aktive, Geldmittel, Bankkonten, Wertpapiere, Gesellschafteranteile die direkt oder indirekt ausländischen Bürgern oder Organisationen gehören.

ein paar Tage zuvor auf Betreiben der EU in Österreich
https://tkp.at/2022/04/15/neues-zensur-gesetz-in-oesterreich-in-kraft/

(wenn man den Link runterscrollt ist der Gesetzestext vom 13.04.2022 abgebildet, der ordentlich strafbewehrt ist).

Ist es da nicht schön, dass auch unser Denken so hervorragend betreut wird?


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