Viele Köche...
Ich nehme nur hierzu einen zahlenmäßigen Bezug:
_ 3) Wie solle das Verfahren in Zukunft sein, nach welchem das Parlament und die Regierung personell zu besetzen sind? Und welche Kompetenzen sollen dem Parlament und der Regierung (per Staatsverfassung) in Zukunft zugewiesen werden?
Das Parlament ist in seiner aktuellen Gestaltung zu einem für den normalen Bürger unüberschaubaren Gebilde geworden. Die Parkinsonschen Gesetze kann man in dem Parlament und den mittlerweile dazugehörenden Anbauten im vollem Glanze verwirklicht sehen. Ein Blick in das Webarchiv des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2015/kw32_finanzierung_buero-384390) genügt. 736 Mandate wurden letzthin vergeben, jeder Abgeordnete kann bis zu 4 Arbeitskräfte für die Dauer seines Mandats einstellen, war die Dauer bisher an das Mandat geknüpft, scheint sich da ein Ablösungsprozess zu vollziehen, es gibt offensichtlich Mitarbeiter, die weiterhin im Bundestag tätig sind während der Mandatsträger sich schon längst nicht mehr in Amt und Würden befindet. Bezahlt werden diese Leute vom Bund, sofern bestimmte Obergrenzen eingehalten werden. Die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen übernimmt die Bundestagsverwaltung.
Hinzu kommt noch die Bundestagsverwaltung, die Anzahl der Personalstärke ist aber nicht klar angegeben, eingangs spricht man von etwa 3000, um 2 Sätze später insgesamt 7000 Personen zu zählen.
Würde man auf amerikanische Verhältnisse abstellen, dann dürfte der Deutsche Bundestag im Plenarsaal nicht mehr als 184 Sitze bereit stellen müssen. Würde man die Überalles-Personalstruktur danach bemessen, dann müssten etwa 7500 Personen sich anderswo einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Wie war das mit dem Spruch, die den Brei verderben...
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Fred