Mögliche Impfpflicht im Herbst und Rechtsschutzversicherung gegen direkten staatlichen Zugriff

Wayne Schlegel @, Dienstag, 19.04.2022, 22:02 vor 1394 Tagen 4765 Views

Es spricht zwar fast alles dafür, dass noch existenziellere Dinge bis dahin anstehen, dennoch könnte es eine taktische Überlegung wert sein, freilich trotz begrenztem Rechtsstaat so lange es geht sich zu wehren.

Insbesondere für "Ältere", die noch weniger eine perspektivische Option haben, bei WHO-weiter Einführung die hiesigen Gefilde in Richtung Einsiedelei in Sibirien oder im kongolesischen Busch zu verlassen.

Was gäbe es bei Rechtsschutzversicherungssuche zu beachten, um dem staatlichen Zwangszugriff mutmaßlich per Zwangsgeld und/oder Bußgeld Paroli zu bieten/zu verzögern?
Hier also nicht die Frage, Abwehr gegen Drangsalierung bei privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Arbeits-/Dienstverhältnissen, sondern gegen direkte Staatsmaßnahmen.

Zu welchem Schluss kommst Du...

solstitium @, Dienstag, 19.04.2022, 22:31 vor 1394 Tagen @ Wayne Schlegel 3378 Views

...wenn Du herausfindest, dass der gesetzlich mögliche Weg gar nicht existiert, sondern nur eine Simulation, aus 1000 Tatort Sonntagabenden ist?


Diese Shitti Ukraine Option, dass die alles bewaffnen und aufeinander loslassen, die hängt wie ein schwerer Nebel in der Luft, dass es einen graust!

Die Ukrainer haben wenigstens noch ihnen wohlgesonnene Bruder-Russen, die einen helfen, trotz dass sie von den Losgelassenen, mit irreführenden Hoheitszeichen aus allen Privatwohnungen heraus beschossen werden, aber was haben wir?

Die verdammte Gerichtsbarkeit hat ihrerseits auf Deine Fragestellung freundlichst darauf hinzuweisen, wie das geht!

- oder ihren Hut zu nehmen!

Ein verdammtes hieb- und stichfestes beispielgebendes Urteil, dahingehend!
Publiziert!
EINES!

Entweder das kommt, oder die Ukraine schwappt zu uns herüber.

--
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
[image]

"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)

Schlussfolgerung: Neben Plan A braucht's Plan B u. noch Plan C. Siehe Fadenkopf - und ich meine nicht das Apfelbäumchenpflanzen (oT)

Wayne Schlegel @, Dienstag, 19.04.2022, 22:52 vor 1394 Tagen @ solstitium 2718 Views

(oT)

Fragen dazu

Manuel H. @, Dienstag, 19.04.2022, 22:58 vor 1394 Tagen @ Wayne Schlegel 3188 Views

Es sollen ja die Krankenkassen ihre Mitglieder an die Impf-Vollstrecker melden müssen.

Wie gehen die Krankenkassen mit ihren Mitgliedern um, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD haben?
Eine Meldung der Krankenkasse mit Wohnort außerhalb der BRD dürfte impftechnisch ins Leere laufen.

Welche Konsequenzen hat ein Krankenkassenmitglied zu erwarten, wenn es seiner Krankenkasse erklärt, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in der BRD liegt? (Befristet oder nicht befristet) Für Pflichtversicherte dürften da besondere Regelungen gelten.

Es gibt ja Menschen, die aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wie weist ein Krankenkassenmitglied belastbar nach, dass es leider impfunfähig ist?

Auch wenn der Rechtsstaat in Sachen Impfen abgeschafft ist und ein Rechtsweg wenig aussichtsreich, so hat man über eine Rechtsschutzversicherung durchaus noch Chancen, wenn es um beispielsweise Arbeitsrecht geht. Welche Rechtsschutzversicherung sollte man abschließen und welche Details sind da zu beachten?

Das sind sonderbare Fragen

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 20.04.2022, 04:17 vor 1393 Tagen @ Manuel H. 2712 Views

Eine Pflicht zur Versicherung gilt für jeden, der sich IN Deutschland aufhält. Jetzt muss nur noch ein gültiger Impf-/Genesenenstatus zur Vorraussetzung für eine Versicherbarkeit gemacht werden.

Grüße

--
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Afuera!

Einfach den Wohnsitz abmelden ...

Greenhoop @, Mittwoch, 20.04.2022, 08:47 vor 1393 Tagen @ Manuel H. 2509 Views

... und schon bist Du die Sorgen mit der KV los. Da insbesondere die Deutschen ihre KV lieben, unfähig eine Alternative zu finden, werden sich deren Mitglieder tiefer in die vollständige Transparenz führen lassen.

GH

Nutzt doch nichts

Manuel H. @, Mittwoch, 20.04.2022, 09:05 vor 1393 Tagen @ Greenhoop 2465 Views

Es geht eben nicht nach den polizeilichen Wohnsitzanmeldungen, sondern nach dem "gewöhnlichen Aufenthaltsort".
Über den ist die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise informiert, einmal über die dort hinterlegte Postadresse, die in fast allen Fällen mit der Meldeadresse identisch sein dürfte, dann über die Adresse des Arbeitgebers, der die Versicherung bezahlt. Üblicherweise hat der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland, so dass von einem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland ausgegangen werden kann.

Sie jetzt polizeilich abzumelden, nutzt dann nichts, wenn man die gesetzliche Krankenversicherung nicht gleichzeitig zur Änderung ihrer Daten veranlaßt und die wird dann trotzdem melden, da ja zu vermuten ist, dass der "gewöhnliche Aufenthaltsort" in Deutschland ist, da man ja für eine deutsche Firma arbeitet. Die Vollstreckung der Impfpflicht kann dann sogar bequem am Arbeitsplatz veranlaßt werden.

Anders sieht der Fall aus, wenn die Krankenkasse erfährt und bei sich abspeichert, dass sowohl Wohnsitz als auch Arbeitsmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt. Wie sich das dann aber mit der Versicherungspflicht verträgt, das weiß ich leider nicht. Möglicherweise muß man sich dann im Zweifel im Ausland versichern, andererseits dürfte es doch viele Versicherte treffen, die beispielsweise temporär ins Ausland geschickt werden und dennoch bei einer deutschen Krankenkasse pflichtversichert bleiben.

Nehmen wir an, Du hättest Deinen permanenten Wohnsitz ...

Greenhoop @, Mittwoch, 20.04.2022, 09:41 vor 1393 Tagen @ Manuel H. 2337 Views

Es geht eben nicht nach den polizeilichen Wohnsitzanmeldungen, sondern nach dem "gewöhnlichen Aufenthaltsort".
Über den ist die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise informiert, einmal über die dort hinterlegte Postadresse, die in fast allen Fällen mit der Meldeadresse identisch sein dürfte, dann über die Adresse des Arbeitgebers, der die Versicherung bezahlt. Üblicherweise hat der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland, so dass von einem gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland ausgegangen werden kann.

Sie jetzt polizeilich abzumelden, nutzt dann nichts, wenn man die gesetzliche Krankenversicherung nicht gleichzeitig zur Änderung ihrer Daten veranlaßt und die wird dann trotzdem melden, da ja zu vermuten ist, dass der "gewöhnliche Aufenthaltsort" in Deutschland ist, da man ja für eine deutsche Firma arbeitet. Die Vollstreckung der Impfpflicht kann dann sogar bequem am Arbeitsplatz veranlaßt werden.

Anders sieht der Fall aus, wenn die Krankenkasse erfährt und bei sich abspeichert, dass sowohl Wohnsitz als auch Arbeitsmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt. Wie sich das dann aber mit der Versicherungspflicht verträgt, das weiß ich leider nicht. Möglicherweise muß man sich dann im Zweifel im Ausland versichern, andererseits dürfte es doch viele Versicherte treffen, die beispielsweise temporär ins Ausland geschickt werden und dennoch bei einer deutschen Krankenkasse pflichtversichert bleiben.

... (offiziell) außerhalb der EU (z.B. England, hier besteht keine Meldeplicht) verlegt, dann spielt die KV Pflicht (zumindest für Selbständige/Freiberufler) keine Rolle mehr. Man kann seine Wohnadresse abmelden und dennoch als ladungsfähgige Geschäftsadresse behalten. Bei Arbeitnehmern kann ich es nicht sagen, aber einen Versuch ist es wert dies zu prüfen.

Hierzu noch folgenden Beitrag WIE DU AUCH OHNE MELDEADRESSE ODER FESTEN WOHNSITZ (ÜBER)LEBST und Dich befreist.

das ist aber doch gar nicht das Thema

Manuel H. @, Mittwoch, 20.04.2022, 09:51 vor 1393 Tagen @ Greenhoop 2104 Views

Der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als "freiwillig Pflichtversicherter" (so widersinnig nennen die das tatsächlich) entgeht man bequem und sofort durch Abmeldung ins Ausland.

Aber dann ist man nicht mehr krankenversichert. Interessanter ist es doch, wie bleibt man gesetzlich oder freiwillig pflichtversichert UND vermeidet die Impfpflicht. Meines Erachtens gibt es eine Gruppe von gesetzlich durch den Arbeitgeber versicherten, die aber beispielsweise wegen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalt weiterhin in einer deutschen Krankenkasse verbleiben, die entsprechenden Beiträge durch den Arbeitgeber abführen lassen, aber eben nicht ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Oder aber und das wäre fatal, alleine die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bedingt oder begründet den "gewöhnlichen Lebensmittelpunkt" in Deutschland, der auch durch temporäre Auslandsaufenthalte nicht aufgehoben wird.

Dann würden auch die Krankenversicherten von der Impfpflicht erfasst, die beispielsweise als Ingenieure in Arabien eingesetzt sind oder als Goethe-Instituts-Mitarbeiter zwar durchgehend im Ausland leben, aber deutsch krankenversichert sind.

Du willst das System von Innen besiegen ....

Greenhoop @, Mittwoch, 20.04.2022, 09:59 vor 1393 Tagen @ Manuel H. 2149 Views

... und wirst mit diesem Ansatz scheitern. Meinst Du nicht, dass die Zeit sich entscheiden und die alte Gedankenwelt verlassen zu müssen ? Das ist Sophisterei und nicht die notwendigen Entscheidungen, die jetzt zu treffen wären.

GH

nein, nein, kein siegen, das ist flüchten

Manuel H. @, Mittwoch, 20.04.2022, 10:22 vor 1393 Tagen @ Greenhoop 2133 Views

bearbeitet von Manuel H., Mittwoch, 20.04.2022, 10:36

Im Herbst wird sich die Verfolgung der Ungeimpften verschärfen.

Als seinerzeit eine bestimmte Bevölkerungsgruppe verfolgt wurde, haben diese unterschiedlich reagiert.

Die wegen ihres "falschen" Status' ausgegrenzten patriotischen Ritterkreuz-Träger des WK1 reagierten empört und verließen sich auf den Rechtsweg, klagten also gegen die Nürnberger Gesetze.

Andere holten sich gefälschte Bescheinigungen, was natürlich gegen ihr eigenes Rechtsempfinden verstieß.

Wieder andere flohen ins Ausland (Paris, Holland, Polen)

Wieder andere tauchten unter und waren für die Vollstrecker nicht mehr greifbar. Mir hatte eine Frau mal erzählt, wie sie beim Amt vorstellig wurde, weil sie ihren Zwangsvornamen Sarah im Pass eintragen mußte. Gedankenverloren legte der Sachbearbeiter ihren Aktenzettel auf den falschen Stapel, den der Arier. Sie wurde nie wieder behelligt, da sie nie erfasst wurde während ihr Verlobter umkam. Da sie ihn nie heiraten konnte, ihn aber nicht vergessen wollte, bestand sie selbst mit 87 Jahren auf die Anrede Fräulein.

Es geht also nicht um Sieg, sondern schlicht darum, wie geht man mit der kommenden Impfpflicht um, die möglicherweise sogar für die gesamte EU verfügt werden wird. Welche Strategien sind erfolgversprechend?

Manche der seinerzeit Verfolgten konnten in den Status "kriegswichtig" schlüpfen. Ich denke mal, so werden manche Ärzte heute reagieren. Sie impfen also was das Zeugs hält, was ja wirtschaftlich Sinn macht und die Arbeitsplätze der Praxis sichert, werden damit "wichtig" und können so darauf vertrauen, dass kaum einer die sich selbst ausgestellten Impfnachweise hinterfragt.

Stelle Dir eine andere Situation ...

Greenhoop @, Mittwoch, 20.04.2022, 13:07 vor 1393 Tagen @ Manuel H. 2006 Views

... vor, eine, in der die große Unordnung bereits im vollen Gange sein dürfte. Sobald das Gasembargo umgesetzt wurde - vermutlich nach der Stichwahl in Frankreich - dürfte es schon sehr schnell ziemlich ungemütlich werden und sich die Situation von einem Tag zum anderen verschlechtern (erste Verwerfungen). Die drohende Zwangsimpfung via EU ist eine Schimäre, ein weiterer Einschüchterungsversuch, der aber mitnichten der Anlass für eine dann dennoch stattfindenden, indirekt erzwungene Impfung der Grund sein dürfte - Hunger. Sobald sich die Engpässe zu erheblichem Mangel wandelt, dürfte es "Vorfahrt" für die Geimpften geben und mindestens vorübergehend dafür sorgen, dass die Impfung von weiteren Umfallern angenommen werden dürfte.

Ist Dir jemals in den Sinn gekommen, dass die in Medien und "Alt-Medien" verbreiteten Informationen nur Narrative sein könnten, einige Möglichkeiten werden aufgezählt, während andere gar nicht erst genannt werden. Beispiel:

In dem Fachmagazin Textilwirtschaft kann man die neuesten Prognosen (nahezu euphorisch) zu wieder erstarkten Umsätzen vernehmen, neue Outlets an allen Ecken und Kanten in Planung oder kurz vor der Umsetzung, während gleichzeitig die Baubranche vor dem Kollaps steht. Diese Illusion findet man in nahezu allen Fachblättern der Industrie, während die Realität etwas ganz anderes sagt.

Vergiss die Impfpflicht, oder ziehst Du es vor, die Möglichkeit der Giftspritze für Deinen Körper vor die Verteidigung Deines Lebens zu setzen.

GH

Bitte nicht in den falschen Hals bekommen…

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 20.04.2022, 03:35 vor 1393 Tagen @ Wayne Schlegel 3404 Views

Deine Fragestellung zeigt zwei Dinge auf:

1. Du verstehst dich noch immer in der Abwägung von Lösungen für ein Problem als Preuße mit seinen Tugenden. Das ist lobenswert!

2. Du verstehst leider immer noch nicht, dass in einer unverbindlichen Welt ohne rote Linien, die Durchsetzung einer verbindlichen Ordnung nicht möglich ist. Das ist beklagenswert!

Es gibt nämlich keine roten Linien mehr! Und erst wenn du das akzeptierst, wirst du das Problem lösen können.
Wie?
Ganz genau weiß ich das auch noch nicht, aber was ich sicher weiß, nicht auf dem Klageweg und nicht mit einer Rechtsschutzversicherung.

Insofern schlage ich vor, für deinen Beitrag eine Null aufzuschreiben und ernsthaft über einen Eintritt in die Welt des Schmerzes nachzudenken.

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

So würde ich es auch machen

Lydia, Donnerstag, 21.04.2022, 11:39 vor 1392 Tagen @ Wayne Schlegel 1772 Views

Habe auch genau das gemacht, weil immerhin noch rudimentäre Überbleibsel aus dem Rechtsstaat existieren, mit denen man argumentieren kann.

Die Zeit arbeitet für uns und auf immer kann man das Geschehen nicht vertuschen.

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