Die haben uns am Nasenring durch die Manege...Feier vorbei! Impfpflicht via EU!
bearbeitet von solstitium, Freitag, 08.04.2022, 22:53
Impfpass von der EU wird am 8.April 2022 beschlossen! Hiermit wird die Impfpflicht über die EU eingeführt!
Sie haben somit die Agenda an die EU abgetreten. Genau aus diesem Grund fahren Sie gerade alles zurück. Der Plan wurde nur umgeleitet. Das ist eine arglistige Täuschung die wir unbedingt in die Öffentlichkeit bringen müssen.
Hierzu eine Video der
EU-Diplomatin Iveta Sulca
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/ehemalige-eu-diplomatin-iveta-sulca-warnt-vor-bruessel...
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Hier können Sie den Gesetzesentwurf kommentieren:
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https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlang...
Ein einfaches "NEIN" reicht bereits!
KOMMENTIEREN Wir können es noch stoppen! Jeder will etwas tun... Dies ist ein einfacher Weg!
Lächerliche 100.000 Kommentare von den EU Bürgern!
Lächerliche 15.000 Deutsche und 3.000 Östereicher haben kommentiert.
Die wenigsten Bürger wissen von dem Gesetzesentwurf, weil es von den Regierungen und Medien nicht kommuniziert wird, weil Sie es auch nicht wollen!
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https://auf1.tv/nachrichten-auf1/ehemalige-eu-diplomatin-iveta-sulca-warnt-vor-bruessel...
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Ferner:
Lauterbach erzählt ohne Impfpflicht keine Lockerungen.
(ergo hetzt er damit offen(und keinesfalls verdeckt) die Leute gegeneinander "Du Ungeimpfter bist schuld, dass ich mit Maske weiter herumlaufen muss...")
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Jetzt weiss man, warum ein solcher Pfosten auf diese Position gesetzt wurde.
Weil kaum eine sonst sich des Hochverrates hätte schuldig gemacht - der schon - dafür gibts nicht nur einfache Gefängnisstrafe, wenn ich nicht irre.
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Ferner ist mir grad was aufgefallen
Scholz & Co.
Friedensverrat
§ 80
[Vorbereitung eines Angriffskrieges]
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a
[Aufstacheln zum Angriffskrieg]
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
http://stgb-online.de/verrat.html
ist aber nicht die einzige Quelle weil:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 80 (weggefallen)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html
Nachtigall ick hör Dir trapsen!
Es gibt also Leute im Parlament (Mehrheiten) die § 80 und 80a einfach mal "wegfallen" lassen.
Warum, außer der Absicht, die dahinter steckt, und darin als strafbewehrte Tat beschrieben wird, lässt man diese §§ also wegfallen?
Die schaffen sich also Straffreiheit vor dem Gesetz?
Oder was ist jetzt die Begründung - dass §§ 80 und 80a weggefallen seien?
Ist das nicht das selbe, wie die Diätenerhöhung nach Bundestagswahl?
Die machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt.
So wie der Vorstand der Kleingärtner, oder der Mehrfamilienhausbesitzer sich seine Gesetze per Garten- oder Hausordnung selber schreibt so handhaben sie es mit dem, Ding hier, Siedlungsgebiet "Deutsch".
Wer diese §§ also abschafft, könnte der schon allein damit nicht in der unmittelbaren Vorbereitung eines Angriffskrieges sein?
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https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)