Unvollständig
Auf der Seite steht, dass, wenn überhaupt nur ein minimales Bußgeld droht.
Keine Ahnung, wo die Leute diese Infos herhaben.
Ich telefoniere oft mit dem GA, außerdem gibt es eine Grafik, wie die aktuelle Verfahrensweise ist.
Und die besagt, dass wegen des fehlenden oder inhaltl. unrichtigen Nachweises ein Bußgeld (in unserem Bundesland) von 1500 € fällig ist.
Danach gibt es das Zwangsgeld bei "fruchtlosem Ablauf".
Und das ist dann alles Auslegungssache.